Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekturbüros Schaffmayer-Kanz, mit Eingangs­stempel der Gemeinde vom 15.09.2016, wird das gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 Abs. 1 BauGB nicht erklärt.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der GR (mit Eingangsüberdachungen), teil­weisen Errichtung außerhalb der Baugrenzen (0,70 m verjüngend bis 0,10 m im Osten), Überschreitung der Zahl der Wohneinheiten und Abweichung von den Gestaltungsvorschrif­ten (begrüntes Dach bei Flachdachgaragen) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 169 / GAUTING.

 

Die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden nicht befürwortet, da die Grundzüge der Planung berührt werden.

 

Der Freiflächengestaltungsplan ist hinsichtlich der Art der Bäume zu überarbeiten. Ersatz­pflanzungen sind nach Art, Stammumfang und Verpflanzung zu kennzeichnen.

 

Hinweis für Landratsamt:

Die maximal zulässige Grenzbebauung ist zu überprüfen, ebenso die überdimensionierten Kellerschächte.