Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekturbüros Schaffmayer-Kanz, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 15.09.2016, wird das
gemeindliche Einvernehmen, nach § 36 Abs. 1 BauGB nicht erklärt.
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der GR (mit
Eingangsüberdachungen), teilweisen Errichtung außerhalb der Baugrenzen (0,70 m
verjüngend bis 0,10 m im Osten), Überschreitung der Zahl der Wohneinheiten und
Abweichung von den Gestaltungsvorschriften (begrüntes Dach bei
Flachdachgaragen) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 169 /
GAUTING.
Die erforderlichen
Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden nicht befürwortet, da die
Grundzüge der Planung berührt werden.
Der
Freiflächengestaltungsplan ist hinsichtlich der Art der Bäume zu überarbeiten.
Ersatzpflanzungen sind nach Art, Stammumfang und Verpflanzung zu kennzeichnen.
Hinweis für
Landratsamt:
Die maximal zulässige Grenzbebauung ist zu überprüfen, ebenso die überdimensionierten Kellerschächte.