Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Sklarek
Beschluss: zur Kenntnis
Von dem Baumfällantrag des
Antragstellers, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 23.01.2024, wird zustimmend
Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines als „zu erhaltend“ festgesetzten Baumes nicht
den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 / STOCKDORF.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Stellungnahme Fachbereich Umwelt:
Aufgrund des bereits abgestorbenen und des zweitens bereits absterbenden Stammes ist die Verkehrssicherheit der Birke nicht mehr gewährleistet, so dass die Fällung bereits mittels einer Ausnahmegenehmigung gewährt wurde. Die Birke ist 1:1 durch einen standortgerechten Laubbaum mit der Standardqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) in maximal drei Metern Entfernung zum ursprünglichen Standort zu ersetzen.