Beschluss: zur Kenntnis genommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Sklarek

 


Beschluss:     zur Kenntnis

 

Von dem Baumfällantrag des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 23.01.2024, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines als „zu erhaltend“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 6 / STOCKDORF.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.

 

Stellungnahme Fachbereich Umwelt:

 

Aufgrund des bereits abgestorbenen und des zweitens bereits absterbenden Stammes ist die Verkehrssicherheit der Birke nicht mehr gewährleistet, so dass die Fällung bereits mittels einer Ausnahmegenehmigung gewährt wurde. Die Birke ist 1:1 durch einen standortgerechten Laubbaum mit der Standardqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) in maximal drei Metern Entfernung zum ursprünglichen Standort zu ersetzen.