Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Sklarek
Beschluss:
Von dem Antrag auf Isolierte Befreiung zum Einbau von zwei Dachflächenfenstern mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 22.01.2024, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen dem Einbau von Dachflächenfenstern nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 65 / Gauting.
Gem. A)
Festsetzungen Nr. 3. b des Bebauungsplanes Nr. 65 / Gauting sind Dachfenster,
Dachgauben und Dacheinschnitte unzulässig.
Der erforderlichen Befreiung gemäß § 31 Abs.
2 BauGB kann entsprochen werden, da die Grundzüge der Planung nicht berührt
werden und diese Festsetzung zwischenzeitlich überholt ist.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.