Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Meiler


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Herrn Bert Flechsig der Firma Sachsenprojekt Entwicklungsgesellschaft mbH, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 19.09.2016,

wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB nicht erklärt.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der zulässigen Einzelgröße und Gesamtgröße der Werbeanlagen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 150 / GAUTING.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet.