Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Meiler
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Herrn Bert
Flechsig der Firma Sachsenprojekt
Entwicklungsgesellschaft mbH, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 19.09.2016,
wird das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB nicht erklärt.
Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der zulässigen Einzelgröße
und Gesamtgröße der Werbeanlagen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Nr. 150 / GAUTING.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird nicht befürwortet.