Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag der Antragsteller, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 23.09.2016, wird ablehnend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Fällung von „zu erhaltend“ festgesetzten
Bäumen nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 19-1 / GAUTING.
Die erforderlichen
Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden nicht befürwortet. Nach
Ansicht der Gemeinde ist ein Anfahren des Hinterliegergrundstücks auch ohne
Fällung der Bäume möglich.
Die Einfahrt ist so anzulegen, dass eine Bodenverdichtung möglichst vermieden wird.