Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag der Antragsteller, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 23.09.2016, wird ablehnend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung von „zu erhaltend“ festgesetzten Bäumen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 19-1 / GAUTING.

 

Die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden nicht befürwortet. Nach Ansicht der Gemeinde ist ein Anfahren des Hinterliegergrundstücks auch ohne Fällung der Bäume möglich.

Die Einfahrt ist so anzulegen, dass eine Bodenverdichtung möglichst vermieden wird.