Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten B. Reineking, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom
21.09.2016, wird das gemeindliche
Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.
Das Vorhaben fügt
sich nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung
ein.
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes Nr. 158 / GAUTING (nur Ausschluss von Mobilfunkanlagen).
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung
der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen,
Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde
empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage
vorzusehen.
Hinweis für Landratsamt:
Es gibt noch eine schon
erteilte, bisher nicht ausgeführte Baugenehmigung für den Anbau eines Balkons,
Az. 40-VLB-2015-9-7