Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten B. Reineking, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 21.09.2016, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.

 

Das Vorhaben fügt sich nach der Art und dem Maß der baulichen Nutzung in die Umge­bungsbebauung ein.

 

Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungspla­nes Nr. 158 / GAUTING (nur Ausschluss von Mobilfunkanlagen).

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versi­ckern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Ein­haltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammel­anlage vorzusehen.

 

Hinweis für Landratsamt:

Es gibt noch eine schon erteilte, bisher nicht ausgeführte Baugenehmigung für den Anbau eines Balkons, Az. 40-VLB-2015-9-7