Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Sklarek
Beschluss:
Zu den im Bauvorbescheidsantrag
nach den Plänen des Architekten Ahel Bergsoy in
der Gemeinde Gauting, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 01.02.2024, gestellten Fragenkatalog wird wie
folgt Stellung genommen:
- Ist das Bauvorhaben gem. beiliegendem
Lageplan abstandsflächenrechtlich hinsichtlich der Lage auf dem Grundstück
zulässig?
Ja
- Ist die geplante Gewerbenutzung (Büronutzung,
stilles Gewerbe, Einzelhandel) im Erdgeschoss zulässig?
Ja
- Ist die geplante Wohnnutzung im 1. OG +
2. OG + TerrG zulässig?
Ja
- Ist das geplante Maß der Grundfläche
(Gebäude ohne Nebenanlagen) i. H. v. 416 m² zulässig?
Ja
- Ist das geplante Maß der
Geschossflächen i. H. v. insg. 1.492 m² zulässig?
Ja
- Ist die geplante Zahl der Vollgeschosse
E+2+TerrG =IV zulässig?
Ja
- Ist die geplante Wandhöhe WH=9,25 m (ab
nat. Gelände) entlang der Grubmühlerfeldstraße zulässig?
Ja
- Ist die geplante Wandhöhe WH=3,30 m für
das Terrassengeschoss (entspricht der absoluten Höhenkote 573.70 müNN) zulässig?
Ja
Der Bauausschuss
hat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 198 / GAUTING
für ein Teilgebiet zwischen Grubmühlerfeldstraße und Fußbergstraße gefasst und
für das Plangebiet eine Veränderungssperre erlassen. Das Vorhaben liegt im
Umgriff dieses Bebauungsplans.
Gegenüber den im Aufstellungsbeschluss
genannten Zielen sollen diese dahingehend angepasst werden, dass im gesamten
Geltungsbereich des Bebauungsplans entlang der Grubmühlerfeld- und
Fußbergstraße im Erdgeschoss ausschließlich gewerbliche Nutzung zulässig sein
soll. Es entfällt das Ziel der Kindergartennutzung auf den Fl.Nrn. 728/3,
729/41 und 729/42. Beibehalten wird die Wohnnutzung im Erdgeschoss bei den
rückwärtig liegenden Grundstücken Fl.Nrn. 728/2 und 729/40 sowie im gesamten
Gebiet oberhalb der Erdgeschosszone.
Das Vorhaben entspricht den angepassten Zielsetzungen
des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 198 / GAUTING. Daher wird
eine Ausnahme von der, für das Gebiet dieses Bebauungsplans, erlassenen
Veränderungssperre erteilt.
Das
Vorhaben entspricht nicht den Zielsetzungen des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplanes Nr. 134 / Gauting (Überschreitung der Wandhöhe und Art der
Nutzung).
Das Vorhaben fügt sich nach Art (Wohnen und Gewerbe) und Maß der
baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.
Dem Bauantrag ist
ein Freiflächengestaltungsplan (4-fach) im Maßstab 1:200 möglichst von einem
Gartenbauarchitekten beizufügen.
Die nicht mit
Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke
sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu
bepflanzen, wenn dem nicht eine andere zulässige Verwendung im Rahmen einer
bestimmungsgemäßen Nutzung des Bauvorhabens (z. .B. Stellplätze, Terrassen
etc.) entgegensteht (Art. 7 BayBO).
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Als Einfriedung ist das Pflanzen von Thujen und Kirschlorbeer unzulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu
integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der
Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die
öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu
versickern.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die
Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von
Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde empfiehlt:
- zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei
geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen
- eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen
- die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen
Die Gemeinde Gauting unterstützt die
Zielsetzungen zum klimaneutralen Bauen, die im bayerischen Klimaschutzgesetz
verankert sind.