Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Sklarek

 


Beschluss:

 

Zu den im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen des Architekten Ahel Bergsoy in der Gemeinde Gauting, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 01.02.2024, gestellten Fragenkatalog wird wie folgt Stellung genommen:

 

  1. Ist das Bauvorhaben gem. beiliegendem Lageplan abstandsflächenrechtlich hinsichtlich der Lage auf dem Grundstück zulässig?

 

Ja

 

  1. Ist die geplante Gewerbenutzung (Büronutzung, stilles Gewerbe, Einzelhandel) im Erdgeschoss zulässig?

 

Ja

 

  1. Ist die geplante Wohnnutzung im 1. OG + 2. OG + TerrG zulässig?

 

Ja

 

  1. Ist das geplante Maß der Grundfläche (Gebäude ohne Nebenanlagen) i. H. v. 416 m² zulässig?

 

Ja

 

  1. Ist das geplante Maß der Geschossflächen i. H. v. insg. 1.492 m² zulässig?

 

Ja

 

  1. Ist die geplante Zahl der Vollgeschosse E+2+TerrG =IV zulässig?

 

Ja

 

  1. Ist die geplante Wandhöhe WH=9,25 m (ab nat. Gelände) entlang der Grubmühlerfeldstraße zulässig?

 

Ja

 

  1. Ist die geplante Wandhöhe WH=3,30 m für das Terrassengeschoss (entspricht der absoluten Höhenkote 573.70 müNN) zulässig?

 

Ja

 

 

Der Bauausschuss hat den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans

Nr. 198 / GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Grubmühlerfeldstraße und Fußbergstraße gefasst und für das Plangebiet eine Veränderungssperre erlassen. Das Vorhaben liegt im Umgriff dieses Bebauungsplans.

 

Gegenüber den im Aufstellungsbeschluss genannten Zielen sollen diese dahingehend angepasst werden, dass im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans entlang der Grubmühlerfeld- und Fußbergstraße im Erdgeschoss ausschließlich gewerbliche Nutzung zulässig sein soll. Es entfällt das Ziel der Kindergartennutzung auf den Fl.Nrn. 728/3, 729/41 und 729/42. Beibehalten wird die Wohnnutzung im Erdgeschoss bei den rückwärtig liegenden Grundstücken Fl.Nrn. 728/2 und 729/40 sowie im gesamten Gebiet oberhalb der Erdgeschosszone.

 

Das Vorhaben entspricht den angepassten Zielsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 198 / GAUTING. Daher wird eine Ausnahme von der, für das Gebiet dieses Bebauungsplans, erlassenen Veränderungssperre erteilt.

 

Das Vorhaben entspricht nicht den Zielsetzungen des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 134 / Gauting (Überschreitung der Wandhöhe und Art der Nutzung).

 

Das Vorhaben fügt sich nach Art (Wohnen und Gewerbe) und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein.

 

Dem Bauantrag ist ein Freiflächengestaltungsplan (4-fach) im Maßstab 1:200 möglichst von einem Gartenbauarchitekten beizufügen.

 

Die nicht mit Gebäuden oder vergleichbaren baulichen Anlagen überbauten Flächen der bebauten Grundstücke sind wasseraufnahmefähig zu belassen oder herzustellen und zu begrünen oder zu bepflanzen, wenn dem nicht eine andere zulässige Verwendung im Rahmen einer bestimmungsgemäßen Nutzung des Bauvorhabens (z. .B. Stellplätze, Terrassen etc.) entgegensteht (Art. 7 BayBO).

 

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Als Einfriedung ist das Pflanzen von Thujen und Kirschlorbeer unzulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hinein­ragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt:

 

-       zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung - insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vorzusehen

-       eine insektenfreundliche Bepflanzung der Gärten/Freiflächen

-       die Nutzung von Photovoltaik-/Solaranlagen

 

Die Gemeinde Gauting unterstützt die Zielsetzungen zum klimaneutralen Bauen, die im bayerischen Klimaschutzgesetz verankert sind.