Sitzung: 19.03.2024 BA/050/XV.WP
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Einführung und Sachvortrag: Dritter Bürgermeister Herr Markus Deschler
Beschluss: zur Kenntnis
Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines als „zu erhaltend“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 156 / GAUTING.
Die Fällung der Tanne wurde auf Bitten des Subunternehmers der Bayernwerke naturschutzfachlich kurzfristig genehmigt, da der Stamm der Tanne derart nah an die Oberleitung heranragte, dass ein baumverträglicher Freischnitt der Oberleitung nicht möglich war. Für die Fällung der Tanne ist eine Ersatzpflanzung in Form eines standortgerechten Laubbaums mit der Standardqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) zu leisten.