Beschluss: zur Kenntnis genommen

Einführung und Sachvortrag: Dritter Bürgermeister Herr Markus Deschler

 


Beschluss:     zur Kenntnis

 

Von dem Baumfällantrag des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 23.02.2024, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines als „zu erhaltend“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 156 / GAUTING.

 

Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.

 

Stellungnahme Fachbereich Umwelt:

 

Die Fällung der Tanne wurde auf Bitten des Subunternehmers der Bayernwerke naturschutzfachlich kurzfristig genehmigt, da der Stamm der Tanne derart nah an die Oberleitung heranragte, dass ein baumverträglicher Freischnitt der Oberleitung nicht möglich war. Für die Fällung der Tanne ist eine Ersatzpflanzung in Form eines standortgerechten Laubbaums mit der Standardqualität von 20/25 STU, 3x verpflanzt für Bäume erster Ordnung (z.B. Buche, Ahorn, Kastanie, Birke) zu leisten.