Einführung und Sachvortrag: Dritter Bürgermeister Herr Markus Deschler
Beschluss:
Von dem Antrag auf
Schnittmaßnahme der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 23.02.2024, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113-2 / Gauting.
Das Vorhaben
entspricht wegen Schnittmaßnahme eines „zum
Erhalt“ festgesetzten Baumes nicht
den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 /
Gauting.
Die erforderliche
Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Stellungnahme Fachbereich Umwelt:
Das vorgelegte Gutachten bestätigt einen baumverträglichen Rückschnitt von bis zu sechs Ästen im unteren östlichen Kronenbereich sowie eine geringfügige sichelförmige Einkürzung der Oberkrone des östlichen Stämmlings um maximal 0,5 bis 1 m. Die Schnitte werden auch naturschutzfachlich für vertretbar erachtet. Von weiteren Rückschnitten am östlichen Stämmling in den Folgejahren ist abzusehen. Je nach Reaktion der Buche auf die Rückschnitte sind Eingriffe erst wieder in 3- bis 5 Jahren möglich.