Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 2

Einführung und Sachvortrag: Dritter Bürgermeister Herr Markus Deschler

 


Beschluss:

 

Von dem Antrag auf Schnittmaßnahme der Antragstellerin, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 23.02.2024, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113-2 / Gauting.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Schnittmaßnahme eines „zum Erhalt“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 / Gauting.

 

Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.

 

Stellungnahme Fachbereich Umwelt:

 

Das vorgelegte Gutachten bestätigt einen baumverträglichen Rückschnitt von bis zu sechs Ästen im unteren östlichen Kronenbereich sowie eine geringfügige sichelförmige Einkürzung der Oberkrone des östlichen Stämmlings um maximal 0,5 bis 1 m. Die Schnitte werden auch naturschutzfachlich für vertretbar erachtet. Von weiteren Rückschnitten am östlichen Stämmling in den Folgejahren ist abzusehen. Je nach Reaktion der Buche auf die Rückschnitte sind Eingriffe erst wieder in 3- bis 5 Jahren möglich.