Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3

Einführung und Sachvortrag: Dritter Bürgermeister Herr Markus Deschler

Wortmeldung: GR Knape, GR Braun, GRin Klinger


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 14.02.2024, wird für die Fällung der Hainbuche zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines als „zu erhaltend“ festgesetzten Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 122-3 / Gauting.

 

Die erforderliche Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.

 

Die Eichen sind nicht als „zu erhaltend“ im Bebauungsplan festgesetzt.

 

Stellungnahme Fachbereich Umwelt:

 

Die beiden Eichen sind nicht im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt, so dass diese ohne Genehmigung der Gemeinde gefällt werden können. Aufgrund der verminderten Vitalität der Hainbuche und der damit einhergehenden stark eingeschränkten Verkehrssicherheit des Baumes wird der Fällung naturschutzfachlich zugestimmt. Von der Forderung einer Ersatzpflanzung wird abgesehen, da die zwei verbleibenden Buchen derart raumfordernd sind, dass eine Neupflanzung keine guten Entwicklungschancen hat.

 

GRin Hundesrügge bei Abstimmung nicht anwesend.