Einführung und Sachvortrag: Dritter Bürgermeister Herr Markus Deschler
Wortmeldung: GR Knape, GR Braun, GRin Klinger
Beschluss:
Von dem Baumfällantrag des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 14.02.2024, wird für die Fällung der Hainbuche zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines als „zu erhaltend“ festgesetzten Baumes nicht den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 122-3 /
Gauting.
Die erforderliche
Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Die Eichen sind
nicht als „zu erhaltend“ im Bebauungsplan festgesetzt.
Die beiden Eichen sind nicht im Bebauungsplan zum Erhalt festgesetzt, so dass diese ohne Genehmigung der Gemeinde gefällt werden können. Aufgrund der verminderten Vitalität der Hainbuche und der damit einhergehenden stark eingeschränkten Verkehrssicherheit des Baumes wird der Fällung naturschutzfachlich zugestimmt. Von der Forderung einer Ersatzpflanzung wird abgesehen, da die zwei verbleibenden Buchen derart raumfordernd sind, dass eine Neupflanzung keine guten Entwicklungschancen hat.
GRin Hundesrügge bei Abstimmung nicht anwesend.