Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

  1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0458) vom 06.10.2016.

 

  1. Der Bauausschuss beschließt die Einleitung eines Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 19/UNTERBRUNN für einen Teilbereich westlich der Hauptstraße und der Weßlinger Straße. Dieses Verfahren erhält die Bezeichnung „1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 19/UNTERBRUNN für einen Teilbereich westlich der Hauptstraße und der Weßlinger Straße.“ Das Gebiet, für das diese 1. Änderung durchgeführt wird, umfasst den gesamten Umgriff des Bebauungsplans Nr. 19/UNTERBRUNN.

 

  1. Mit diesem Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans wird die städtebauliche Zielsetzung verfolgt, die Festsetzungen im Bebauungsplan zu vereinfachen. Dabei soll eine Begrenzung der Wohneinheiten im Plangebiet festgesetzt bleiben.

 

  1. Mit der Erarbeitung der Planunterlagen für  die Änderung des Bebauungsplans wird das Planungsbüro Winzinger / Dießen beauftragt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplans. Nr. 19/UNTERBRUNN öffentlich bekannt zu machen.

GR Ebner gem. Art. 49 GO von Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.