Ein Bürger erkundigt sich, wer für die Festlegung der Anzahl der Bewohner auf 95 Personen verantwortlich sei.

Die 1. Bürgermeisterin verweist hierbei auf das Landratsamt Starnberg.

Seiner Ansicht nach sei die Zahl vom Landratsamt gezielt festgelegt worden, da es ab 100 Personen einer Betreuungsperson bedürfe. Man überlasse dies nun wiederum der Gemeinde, die sich hiergegen wehren sollte.