Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Baumfällantrag der Antragsteller, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 21.09.2016 und 24.10.2016, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltend“ eingestuften Baumes nicht den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.
Der erforderlichen Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
Als Ersatzpflanzung ist an geeigneter Stelle ein einheimischer und standortgerechter Baum
I. Wuchsordnung (Stammumfang 16-18 cm) zu pflanzen.