Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag der Antragsteller, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 21.09.2016 und 24.10.2016, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltend“ eingestuften Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.

 

Der erforderlichen Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.

 

Als Ersatzpflanzung ist an geeigneter Stelle ein einheimischer und standortgerechter Baum

I. Wuchsordnung (Stammumfang 16-18 cm) zu pflanzen.