Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Der Bauausschuss hat
beschlossen, für den im Lageplan (siehe Anlage) schwarz umgrenzten Bereich
einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan
Nr. 181/GAUTING Ortszentrum“.
Als vorläufige
Festsetzung ist bestimmt worden, dass im Umgriff des Bebauungsplans
Vergnügungsstätten aller Art nicht zulässig sind, um eine Beeinträchtigung der
in diesem Gebiet vorhandenen Wohnnutzungen oder anderer schutzbedürftiger
Anlagen wie Kirchen, Schulen und Kindertagesstätten zu verhindern. Zur
rechtlichen Sicherung der vorgenannten Festsetzung ist zugleich eine
Veränderungssperre für das gesamte Plangebiet beschlossen worden.
Zu dem Antrag auf Nutzungsänderung
nach den Plänen des Architekten
Kurt Grünberger, mit Eingangsstempel der
Gemeinde vom 05.10.2016, wird das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB nicht erklärt, da das Vorhaben
der Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 181/GAUTING widerspricht, dass im Umgriff des Bebauungsplans
Vergnügungsstätten aller Art nicht zulässig sind.