Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Der Bauausschuss hat beschlossen, für den im Lageplan (siehe Anlage) schwarz umgrenzten Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Bebauungsplan Nr. 181/GAUTING Ortszentrum“.

 

Als vorläufige Festsetzung ist bestimmt worden, dass im Umgriff des Bebauungsplans Vergnügungsstätten aller Art nicht zulässig sind, um eine Beeinträchtigung der in diesem Gebiet vorhandenen Wohnnutzungen oder anderer schutzbedürftiger Anlagen wie Kirchen, Schulen und Kindertagesstätten zu verhindern. Zur rechtlichen Sicherung der vorgenannten Festsetzung ist zugleich eine Veränderungssperre für das gesamte Plangebiet beschlossen worden.

 

Zu dem Antrag auf Nutzungsänderung nach den Plänen des Architekten Kurt Grünberger, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 05.10.2016, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB nicht erklärt, da das Vorhaben der Festsetzung des Bebauungsplans Nr. 181/GAUTING widerspricht, dass im Umgriff des Bebauungsplans Vergnügungsstätten aller Art nicht zulässig sind.