Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Sachvortrag: Frau Seyberth

 

Wortmeldungen: GRe Jaquet und Rindermann


Beschluss:

 

Die Beschlussvorlage Ö/0466 wird zur Kenntnis genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt:

1.1.        Das Optionsrecht gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG gegenüber dem Finanzamt für die Gemeinde und die Stiftung in Anspruch zu nehmen.

1.2.        Alle Leistungen der Gemeinde und ggf. die diesen zugrunde liegenden vertraglichen Regelungen auf ihre künftige umsatzsteuerliche Relevanz zu überprüfen (Leistungs- und Vertragsprüfung). Hierzu sind alle Geschäftsbereichs- und Dienststellenleiter gehalten, die erforderliche Prüfung in enger Zusammenarbeit mit und nach den Vorgaben der Kämmerei vorzunehmen.