Abstimmung: Ja: 22, Nein: 0

Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Sachvortrag: Herr Härta

 

Wortmeldungen: GRe Mc Fadden, Eiglsperger, Klinger, Hundesrügge, Högner, Ebner, Franke

 

GR Mc Fadden erkundigt sich über die Bindefrist der Fördermittel.

Die 1. Bürgermeisterin erklärt, dass die Fördermittel für ein Projekt in der Regel 5 bis 25 Jahre gebunden seien. Auf Nachfrage bei der Regierung betrage die Bindefrist für Baumaßnahmen w.z.B. JUZ, Bahnhof etc. 25 Jahre.

 

Die 1. Bürgermeisterin weist darauf hin, dass es bei den im Beschlussvorschlag genannten Projekten lediglich darum geht, die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm zu beantragen. Die Entscheidung, ob ein Projekt umgesetzt wird, muss im Rat zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.

 

GRin Eiglsperger schlägt vor, das Rathausgebäude ebenso im ISEK mit aufzunehmen. In einem Gespräch mit der Regierung wurde ihr mitgeteilt, dass es sich hierbei um ein historisch erhaltenswertes Gebäude handelt.

GR Ebner bittet die Verwaltung, dies zu prüfen.

Die 1. Bürgermeisterin sagt die Prüfung zu. Der Beschlussvorschlag wird vorsorglich um das Rathaus ergänzt.

 

Es ergeht folgender Beschluss


Beschluss:

 

1.         Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0471) vom 02.11.2016.

 

2.         Der Gemeinderat erkennt den Bedarf an der Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen im Bereich Bahnhofsareal, Bahnhofstraße und Ortsmitte Gauting. Ziel der Durchführung dieser städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen ist die Beseitigung der in diesen Bereichen vorhandenen städtebaulichen und strukturellen Defizite sowie eine Aufwertung und Stärkung der Funktionen und städtebaulichen Qualitäten.

 

3.         Der Gemeinderat fasst daher den Beschluss, für die Gemeinde Gauting die Aufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm IV „Aktive Zentren“ im Programmjahr 2017 zu beantragen, um die weitere städtebauliche Entwicklung im Bereich Bahnhofsareal, Bahnhofstraße und Ortsmitte Gauting durch die Beantragung von Städtebaufördermitteln finanziell zu unterstützen.

 

4.         Folgende Projekte sind im Jahresantrag der Gemeinde Gauting für das Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm IV „Aktive Zentren“ im Jahr 2017 und die anschließenden Fortschreibungsjahre zur Förderung anzumelden und zum Haushalt 2017 angemeldet:

 

                                                                Zeitraum der Durchführung mit Kostenschätzung in EURO:

 

                                                                              2017              2018                      2019                  2020

 

Integriertes städtebauliches                    5.000 (Restsumme)

Entwicklungskonzept

 

            Plangutachten Bahnhof-

platz u. P+R-Gelände                         142.000

 

            Umgestaltung Bahnhofplatz

            Teilbereich Umfeld Kino                     400.000         800.000       780.000

 

            Sanierung Bahnhofsgebäude

            mit neuem Anbau

            (vorbehaltlich gesonderter

Entscheidung des Gemeinderats)                             238.000                  620.000           620.000

 

            Vorbereitende Planung Wunderl-

Grundstück Starnberger Str. 7 u. 9       18.000

 

            Sanierung Jugendzentrum                                        100.000                  120.000

 

            Projektfonds                                          20.000           20.000         20.000             20.000

 

            Rathaus