Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Sachvortrag: Herr Härta
Wortmeldungen: GRe
Mc Fadden, Eiglsperger, Klinger, Hundesrügge, Högner, Ebner, Franke
GR Mc Fadden
erkundigt sich über die Bindefrist der Fördermittel.
Die 1.
Bürgermeisterin erklärt, dass die Fördermittel für ein Projekt in der Regel 5
bis 25 Jahre gebunden seien. Auf Nachfrage bei der Regierung betrage die
Bindefrist für Baumaßnahmen w.z.B. JUZ, Bahnhof etc. 25 Jahre.
Die 1.
Bürgermeisterin weist darauf hin, dass es bei den im Beschlussvorschlag
genannten Projekten lediglich darum geht, die Aufnahme in das
Städtebauförderprogramm zu beantragen. Die Entscheidung, ob ein Projekt
umgesetzt wird, muss im Rat zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden.
GRin Eiglsperger
schlägt vor, das Rathausgebäude ebenso im ISEK mit aufzunehmen. In einem
Gespräch mit der Regierung wurde ihr mitgeteilt, dass es sich hierbei um ein
historisch erhaltenswertes Gebäude handelt.
GR Ebner bittet die
Verwaltung, dies zu prüfen.
Die 1.
Bürgermeisterin sagt die Prüfung zu. Der Beschlussvorschlag wird vorsorglich um
das Rathaus ergänzt.
Es ergeht folgender Beschluss
Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0471) vom 02.11.2016.
2. Der Gemeinderat erkennt den Bedarf an der Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen im Bereich Bahnhofsareal, Bahnhofstraße und Ortsmitte Gauting. Ziel der Durchführung dieser städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen ist die Beseitigung der in diesen Bereichen vorhandenen städtebaulichen und strukturellen Defizite sowie eine Aufwertung und Stärkung der Funktionen und städtebaulichen Qualitäten.
3. Der Gemeinderat fasst daher den Beschluss, für die Gemeinde Gauting die Aufnahme in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm IV „Aktive Zentren“ im Programmjahr 2017 zu beantragen, um die weitere städtebauliche Entwicklung im Bereich Bahnhofsareal, Bahnhofstraße und Ortsmitte Gauting durch die Beantragung von Städtebaufördermitteln finanziell zu unterstützen.
4. Folgende Projekte sind im Jahresantrag der Gemeinde Gauting für das Bund-Länder Städtebauförderungsprogramm IV „Aktive Zentren“ im Jahr 2017 und die anschließenden Fortschreibungsjahre zur Förderung anzumelden und zum Haushalt 2017 angemeldet:
Zeitraum der Durchführung mit Kostenschätzung in EURO:
2017
2018 2019 2020
Integriertes städtebauliches 5.000 (Restsumme)
Entwicklungskonzept
Plangutachten Bahnhof-
platz u. P+R-Gelände 142.000
Umgestaltung Bahnhofplatz
Teilbereich Umfeld Kino 400.000 800.000 780.000
Sanierung Bahnhofsgebäude
mit neuem Anbau
(vorbehaltlich gesonderter
Entscheidung des Gemeinderats) 238.000 620.000 620.000
Vorbereitende Planung Wunderl-
Grundstück Starnberger Str. 7 u. 9 18.000
Sanierung Jugendzentrum 100.000 120.000
Projektfonds 20.000 20.000 20.000 20.000
Rathaus