Sitzung: 06.12.2016 GR/030/XIV.WP
GR Vilgertshofer kehrt während der Beratung dieses Tagesordnungspunktes in den Sitzungssaal zurück.
Es werden folgende Beschlüsse einvernehmlich vom Rat zur Bekanntgabe freigegeben:
Aus der Niederschrift der 61. Sitzung des Gemeinderates
vom 26.02.2013, XIII Wahlperiode
Beschluss Nr. 1065 Geschäftsbesorgungsvertrag
BayernGrund – Nachgenehmigung
(Drucksache
N 0442)
Beschluss:
1. Der
Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage N 0442.
2. Der
Gemeinderat beschließt den in der Anlage beigefügten Vertrag zu genehmigen. In
§ 5 Nr. 9, Satz 2 wird folgende Konkretisierung vorgenommen:
„Die Gemeinde verpflichtet
sich, spätestens bei Fertigstellung der Maßnahme, den Verkaufserlös der Teilfläche des
Grundschulgrundstücks (siehe Lageplan, mit
vorläufig festgelegter Teilungslinie, Anlage) bei Kaufpreisfälligkeit
unmittelbar zur Verminderung des Finanzierungssaldos an Bayerngrund
weiterzuleiten.“
3. Der
Gemeinderat genehmigt den Abschluss der zum Vertrag gehörenden
Gewährleistungserklärung gegenüber der Sparkasse.
4. Der
Gemeinderat beschließt die Erste Bürgermeisterin mit dem Abschluss des
Vertrages zu ermächtigen.
5. Die
Verwaltung wird mit der Einholung der Genehmigung durch das
Landratsamt/Kommunalaufsicht und der Umsetzung des Vertrages über das
kreditähnliche Rechtsgeschäftes beauftragt.
Ja
21 Nein 1
Aus der Niederschrift der 19. Sitzung des Gemeinderates
vom 17.12.2015, XIV. Wahlperiode
Beschluss Nr. 0420 Veräußerung
des Areals der ehemaligen Grundschule Gauting an der
Bahnhofstr.;
Beschluss über Zusammensetzung des Gremiums zur
Auswahl
der Kaufangebote; Beschluss über Festlegung der Gewich-
tung
von Aspekten bei der Bewertung der Kaufangebote
(Drucksache
N 0130)
Beschluss:
1.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der
Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache N 0130) vom 14.12.2015.
2.
Der Gemeinderat beschließt, dass die
abschließende Auswahl aus den vorliegenden Bewerbungen von Inverstoren /
Bietergemeinschaften für den Erwerb und die Neubebauung des Teilgrundstücks der
alten Grundschule an der Bahnhofstraße in Gauting durch den Gemeinderat
vorzunehmen ist. Alle Vorentscheidungen sind durch den Bauausschuss
vorzunehmen.
Ja 22 Nein 0
3. Der
Gemeinderat beschließt, dass für die Bewertung der vorliegenden Angebote von
Investoren / Bietergemeinschaften für den Erwerb und die Neubebauung des
Teilgrundstücks der alten Grundschule an der Bahnhofstraße in Gauting folgende Kriterien
mit den jeweils zugeordneten Gewichtungen zugrunde zu legen sind:
Architektur / Städtebauliches Konzept 40 %
Nutzung 20 %
Wirtschaftlichkeit 40 %
Ja
20 Nein 2
Aus der Niederschrift der 24. Sitzung des Gemeinderates
vom 07.06.2016, XIV. Wahlperiode
Beschluss Nr. 0517 Grundschulareal
Gauting, Bahnhofstraße: Festlegung der zum
Verkauf
stehenden Grundstücksfläche
(Drucksache
N 0162)
Beschluss:
1.
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der
Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache N 0162) vom 23.05.2016.
2.
Der Gemeinderat fasst hinsichtlich des
geplanten Verkaufs der Teilfläche des gemeindlichen Grundstücks Fl. Nr. 571 mit
der ehemaligen Grundschule an der Bahnhofstraße folgenden Beschluss:
2.1
Die in der anliegenden Plandarstellung
rosarot umgrenzte Fläche von ca. 4.500 qm soll veräußert werden.
Ja 19 Nein 4
2.2
Die Verwaltung wird mit der Prüfung
beauftragt, Flächen aus dem Bereich des Parkplatzes bzw. der Buswendeschleife
dem Pausenhof im Zuge der Gesamtmaßnahme zuzuschlagen.
Ja
23 Nein 0
Aus der Niederschrift der 31. Sitzung Bauausschuss vom 26.07.2016,
XIV. Wahlperiode
Beschluss Nr. 0902 Veräußerung
Grundstück Fl. Nr. 571 (Teilfläche), Areal ehemalige
Grundschule
Gauting; Vorauswahl von Investoren auf Basis der
zweiten
indikativen Angebote
(Drucksache
N 0178)
Beschluss:
1. Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der
Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache N 0178) vom 26.07.2016.
2. Der Bauausschuss fasst hinsichtlich des geplanten
Verkaufs der Teilfläche des gemeindlichen Grundstücks Fl. Nr. 571 mit der
ehemaligen Grundschule an der Bahnhofstraße folgenden Beschluss:
Folgende Bieter für den Erwerb des
Grundstücks sind auf Grundlage des eingereichten grafischen Planungskonzeptes
sowie des zweiten indikativen Kaufpreisangebotes zu einer Verhandlungsrunde
einzuladen:
·
Bieter
E
·
Bieter
D
·
Bieter
C
3. In den Verhandlungsrunden mit den Bietern E, D und
C sind die folgenden Aspekte zu thematisieren:
· Die künftige Bebauung
ist maximal 5-geschossig auszuführen.
· Eine Umfahrung des
Grundstücks und eine verkehrliche Erschließung des Grundstücks vom Busbahnhof
ist nicht zulässig.
· Die erforderliche Anzahl
an Pkw-Stellplätzen ist auf dem Grundstück konkretisiert nachzuwiesen.
· Die Errichtung von
Aufzugsüberfahrten und anderen technischen Dachaufbauten ist möglichst zu
vermeiden. Die Begrünung der Dachflächen ist zu bevorzugen
4.
Auf der Grundlage der Ergebnisse aus den mit den oben genannten Bietern
durchgeführten Verhandlungsrunden ist dem Gemeinderat ein Vorschlag zur
endgültigen Auswahl eines Bieters zu unterbreiten.
Ja 12 Nein 1