GR Vilgertshofer kehrt während der Beratung dieses Tagesordnungspunktes in den Sitzungssaal zurück.

 

Es werden folgende Beschlüsse einvernehmlich vom Rat zur Bekanntgabe freigegeben:

 

Aus der Niederschrift der 61. Sitzung des Gemeinderates vom 26.02.2013, XIII Wahlperiode

Beschluss Nr. 1065   Geschäftsbesorgungsvertrag BayernGrund – Nachgenehmigung

                                    (Drucksache N 0442)

Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage N 0442.

 

2.      Der Gemeinderat beschließt den in der Anlage beigefügten Vertrag zu genehmigen. In § 5 Nr. 9, Satz 2 wird folgende Konkretisierung vorgenommen:

 

„Die Gemeinde verpflichtet sich, spätestens bei Fertigstellung der Maßnahme, den Verkaufserlös der Teilfläche des Grundschulgrundstücks (siehe Lageplan, mit vorläufig festgelegter Teilungslinie, Anlage) bei Kaufpreisfälligkeit unmittelbar zur Verminderung des Finanzierungssaldos an Bayerngrund weiterzuleiten.“

 

3.      Der Gemeinderat genehmigt den Abschluss der zum Vertrag gehörenden Gewährleistungserklärung gegenüber der Sparkasse.

 

4.      Der Gemeinderat beschließt die Erste Bürgermeisterin mit dem Abschluss des Vertrages zu ermächtigen.

 

5.      Die Verwaltung wird mit der Einholung der Genehmigung durch das Landratsamt/Kommunalaufsicht und der Umsetzung des Vertrages über das kreditähnliche Rechtsgeschäftes beauftragt.

 

Ja 21  Nein 1

 

Aus der Niederschrift der 19. Sitzung des Gemeinderates vom 17.12.2015, XIV. Wahlperiode

Beschluss Nr. 0420   Veräußerung des Areals der ehemaligen Grundschule Gauting an der

                                    Bahnhofstr.; Beschluss über Zusammensetzung des Gremiums zur

                                    Auswahl der Kaufangebote; Beschluss über Festlegung der Gewich-

                                    tung von Aspekten bei der Bewertung der Kaufangebote

                                    (Drucksache N 0130)

Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache N 0130) vom 14.12.2015.

 

2.      Der Gemeinderat beschließt, dass die abschließende Auswahl aus den vorliegenden Bewerbungen von Inverstoren / Bietergemeinschaften für den Erwerb und die Neubebauung des Teilgrundstücks der alten Grundschule an der Bahnhofstraße in Gauting durch den Gemeinderat vorzunehmen ist. Alle Vorentscheidungen sind durch den Bauausschuss vorzunehmen.

 

Ja 22  Nein 0

 

3.      Der Gemeinderat beschließt, dass für die Bewertung der vorliegenden Angebote von Investoren / Bietergemeinschaften für den Erwerb und die Neubebauung des Teilgrundstücks der alten Grundschule an der Bahnhofstraße in Gauting folgende Kriterien mit den jeweils zugeordneten Gewichtungen zugrunde zu legen sind:

 

Architektur / Städtebauliches Konzept                                  40 %

Nutzung                                                                                   20 %

Wirtschaftlichkeit                                                                    40 %

 

Ja 20  Nein 2

 

Aus der Niederschrift der 24. Sitzung des Gemeinderates vom 07.06.2016, XIV. Wahlperiode

Beschluss Nr. 0517   Grundschulareal Gauting, Bahnhofstraße: Festlegung der zum

                                    Verkauf stehenden Grundstücksfläche

                                    (Drucksache N 0162)

Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache N 0162) vom 23.05.2016.

 

2.      Der Gemeinderat fasst hinsichtlich des geplanten Verkaufs der Teilfläche des gemeindlichen Grundstücks Fl. Nr. 571 mit der ehemaligen Grundschule an der Bahnhofstraße folgenden Beschluss:

 

2.1   Die in der anliegenden Plandarstellung rosarot umgrenzte Fläche von ca. 4.500 qm soll veräußert werden.

 

Ja 19  Nein 4

 

2.2   Die Verwaltung wird mit der Prüfung beauftragt, Flächen aus dem Bereich des Parkplatzes bzw. der Buswendeschleife dem Pausenhof im Zuge der Gesamtmaßnahme zuzuschlagen.

 

Ja 23  Nein 0 

 

Aus der Niederschrift der 31. Sitzung Bauausschuss vom 26.07.2016, XIV. Wahlperiode

Beschluss Nr. 0902   Veräußerung Grundstück Fl. Nr. 571 (Teilfläche), Areal ehemalige

                                    Grundschule Gauting; Vorauswahl von Investoren auf Basis der

                                    zweiten indikativen Angebote

                                    (Drucksache N 0178)

Beschluss:

 

1.      Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache N 0178) vom 26.07.2016.

 

2.      Der Bauausschuss fasst hinsichtlich des geplanten Verkaufs der Teilfläche des gemeindlichen Grundstücks Fl. Nr. 571 mit der ehemaligen Grundschule an der Bahnhofstraße folgenden Beschluss:

 

Folgende Bieter für den Erwerb des Grundstücks sind auf Grundlage des eingereichten grafischen Planungskonzeptes sowie des zweiten indikativen Kaufpreisangebotes zu einer Verhandlungsrunde einzuladen:

 

·       Bieter E

 

·       Bieter D

 

·       Bieter C

 

3.      In den Verhandlungsrunden mit den Bietern E, D und C sind die folgenden Aspekte zu thematisieren:

 

·      Die künftige Bebauung ist maximal 5-geschossig auszuführen.

·      Eine Umfahrung des Grundstücks und eine verkehrliche Erschließung des Grundstücks vom Busbahnhof ist nicht zulässig.

·      Die erforderliche Anzahl an Pkw-Stellplätzen ist auf dem Grundstück konkretisiert nachzuwiesen.

·      Die Errichtung von Aufzugsüberfahrten und anderen technischen Dachaufbauten ist möglichst zu vermeiden. Die Begrünung der Dachflächen ist zu bevorzugen

 

4.      Auf der Grundlage der Ergebnisse aus den mit den oben genannten Bietern durchgeführten Verhandlungsrunden ist dem Gemeinderat ein Vorschlag zur endgültigen Auswahl eines Bieters zu unterbreiten.

Ja 12  Nein 1