Sitzung: 06.12.2016 GR/030/XIV.WP
Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Sachvortrag: Frau Seyberth, die zuerst auf die offenen Fragen der 31. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss am 22.11.2016 eingeht. Im Anschluss daran stellt sie die Eckdaten für den Gemeindehaushalt 2017 und den Finanzplanungsjahren anhand eines PowerPoint-Vortrags dar, der dem Protokoll beigefügt ist.
Wortmeldungen: keine
Es folgen die Haushaltsreden der 1. Bürgermeisterin sowie der Sprecher der Fraktionen GR Platzer M, GR Rindermann, GRin Ney, GRin Hundesrügge und GR Meiler.
Beschluss:
1. Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der
Beschlussvorlage der Verwaltung (Ö 0476), dem Haushaltsplanentwurf 2017 mit
Finanzplan 2018 bis 2020, Stellenplan und allen weiteren Anlagen, Stand
03.11.2016 sowie den hierzu während der Beratungen erfolgten Änderungen gem.
vorliegender Liste vom 30.11.2016.
2. 2.1. Der Gemeinderat beschließt den
Erlass der Haushaltssatzung mit allen Anlagen, gem. Art. 63 ff der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), für das Haushaltsjahr 2017 in
der folgenden Fassung:
Haushaltsatzung
2017
Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO)
erlässt die Gemeinde Gauting folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 41.980.300 Euro
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 12.974.700 Euro
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen und
Investitionsförderungs-
maßnahmen wird festgesetzt auf: 0 Euro
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen im Vermögenshaushalt
wird festgesetzt auf 0 Euro
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer |
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a) für die land- und forst- |
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wirtschaftlichen Betriebe |
A |
250 v. H. |
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b) für die Grundstücke |
B |
360 v. H. |
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2. Gewerbesteuer |
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330 v. H. |
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§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach
dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf 4.000.000 Euro
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft.
Gauting, den XX.XX.2016 Gemeinde
Gauting
Dr.
Brigitte Kössinger
Erste
Bürgermeisterin
Abstimmungsergebnis: Ja
19 Nein 4
2.2. Der Gemeinderat beschließt die Zustimmung gem. Art. 70 GO i.V.m. § 24
KommHV-K zur Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Finanzplanungsjahre
2018 bis 2020, entsprechend dem Entwurfsstand 03.11.2016, einschließlich der
hierzu während der Beratungen erfolgten Änderungen gem. vorliegender Liste vom
30.11.2016.
Der Beschluss erfolgt unter Kenntnisnahme, dass die Finanzplanungsjahre 2018
bis 2020 zwar ausgeglichen sind, jedoch nur durch die vollständige Entnahme der
verfügbaren Rücklagemittel in 2018 und zusätzlicher Veranschlagung von
Kreditaufnahmen für das Jahr 2018 in Höhe von 1.568.900 €, für das Jahr 2019 i.H.v.
1.771.900 € und für das Jahr 2020 i.H.v. 4.116.300 €.
Diese Situation macht es erforderlich, dass zeitnah geeignete Maßnahmen zur
Verbesserung des strukturellen Defizites des Verwaltungshaushaltes ergriffen
werden müssen, die schon bis zum Haushalt 2018 wirksam werden.
Abstimmungsergebnis: Ja 15
Nein 8
2.3. Der
Gemeinderat beschließt die Zustimmung gem. Art: 64 Abs. 2 Satz 2 GO i.V. m. § 6
KommHV-K zum Stellenplan 2017 in der vorliegenden Fassung vom 06.12. 2016.
Abstimmungsergebnis: Ja 19 Nein 4