Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

Sachvortrag: Frau Seyberth, die zuerst auf die offenen Fragen der 31. Sitzung Haupt- und Finanzausschuss am 22.11.2016 eingeht. Im Anschluss daran stellt sie die Eckdaten für den Gemeindehaushalt 2017 und den Finanzplanungsjahren anhand eines PowerPoint-Vortrags dar, der dem Protokoll beigefügt ist.

 

Wortmeldungen: keine

 

Es folgen die Haushaltsreden der 1. Bürgermeisterin sowie der Sprecher der Fraktionen GR Platzer M, GR Rindermann, GRin Ney, GRin Hundesrügge und GR Meiler.


Beschluss:

 

1.         Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Ö 0476), dem Haushaltsplanentwurf 2017 mit Finanzplan 2018 bis 2020, Stellenplan und allen weiteren Anlagen, Stand 03.11.2016 sowie den hierzu während der Beratungen erfolgten Änderungen gem. vorliegender Liste vom 30.11.2016.

 

2.         2.1. Der Gemeinderat beschließt den Erlass der Haushaltssatzung mit allen Anlagen, gem. Art. 63 ff der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO), für das Haushaltsjahr 2017 in der folgenden Fassung:

Haushaltsatzung 2017

Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde Gauting folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                   41.980.300  Euro

 

und

 

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                                   12.974.700  Euro

ab.

 

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für

Investitionen und Investitionsförderungs-

maßnahmen wird festgesetzt auf:                                                            0  Euro

 

 

§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

ermächtigungen im Vermögenshaushalt

wird festgesetzt auf                                                                                      0  Euro

 

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1. Grundsteuer

 

 

 

 

 

 

a) für die land- und forst-

 

 

 

wirtschaftlichen Betriebe

A

250 v. H.

 

b) für die Grundstücke

B

360 v. H.

 

 

 

2. Gewerbesteuer

 

330 v. H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur

rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf                                 4.000.000  Euro

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft.

 

Gauting, den XX.XX.2016                                                      Gemeinde Gauting

 

                                                                                                Dr. Brigitte Kössinger

                                                                                               Erste Bürgermeisterin

 

 

 

Abstimmungsergebnis:                                                                       Ja 19  Nein 4


2.2. Der Gemeinderat beschließt die Zustimmung gem. Art. 70 GO i.V.m. § 24 KommHV-K zur Finanzplanung mit Investitionsprogramm für die Finanzplanungsjahre 2018 bis 2020, entsprechend dem Entwurfsstand 03.11.2016, einschließlich der hierzu während der Beratungen erfolgten Änderungen gem. vorliegender Liste vom 30.11.2016.

Der Beschluss erfolgt unter Kenntnisnahme, dass die Finanzplanungsjahre 2018 bis 2020 zwar ausgeglichen sind, jedoch nur durch die vollständige Entnahme der verfügbaren Rücklagemittel in 2018 und zusätzlicher Veranschlagung von Kreditaufnahmen für das Jahr 2018 in Höhe von 1.568.900 €, für das Jahr 2019 i.H.v. 1.771.900 € und für das Jahr 2020 i.H.v. 4.116.300 €.
Diese Situation macht es erforderlich, dass zeitnah geeignete Maßnahmen zur Verbesserung des strukturellen Defizites des Verwaltungshaushaltes ergriffen werden müssen, die schon bis zum Haushalt 2018 wirksam werden.

Abstimmungsergebnis:                                                                      
Ja 15  Nein 8

 

           

2.3. Der Gemeinderat beschließt die Zustimmung gem. Art: 64 Abs. 2 Satz 2 GO i.V. m. § 6 KommHV-K zum Stellenplan 2017 in der vorliegenden Fassung vom 06.12. 2016.

 

 

Abstimmungsergebnis:                                                                       Ja 19  Nein 4