Abstimmung: Ja: 14, Nein: 8

Einführung: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Begründung des Antrags: GR Rindermann, der darauf hinweist, dass mit dem Antrag nicht das Ziel verfolgt wird, das Auswahlverfahren zu ändern, sondern den Bürgern die Möglichkeit einzuräumen, die Entwürfe vor Entscheid durch den Gemeinderat einzusehen.

 

Die 1. Bürgermeisterin verweist auf die vom Gemeinderat nach eingehenden Diskussionen gefassten Beschlüsse zur Vorgehensweise beim Auswahlverfahren der Investoren. Des Weiteren erinnert sie an die Auflage des Landratsamtes, den Grundstücksverkauf zur Finanzierung des Umbaus der alten Realschule in die Grundschule nach Fertigstellung der Baumaßnahmen vorzunehmen. Die Gemeinde sei hier bereits mit ihrer Verpflichtung im Verzug.

 

GRe Klinger, Vilgertshofer, Ebner, Strenkert und Jaquet sehen es als nicht zielführend an, die Bürger zum jetzigen Zeitpunkt mit einzubeziehen, zumal die Kriterien für die Auswahl im Rahmen der Bürgerbefragung „Gauting Entfalten“ erarbeitet wurden. Aufgrund der im Rat festgelegten Verfahrensweise ist man über den Antrag sehr verwundert.

 

Auf Nachfrage von GRin Ney, warum die Bürger die Entwürfe nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt einsehen konnten, führt Herr Härta an, dass einerseits Verfahrensaspekte eine Veröffentlichung der Entwürfe unterbinden und andererseits die Bieter für die Erstellung der Entwürfe den zeitlichen Rahmen benötigten.

 

Es folgen weitere Wortmeldungen der GRe Hundesrügge, Mc Fadden, Eiglsperger und Eck.


Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0481) vom 01.12.2016.

 

2.      Der Gemeinderat fasst hinsichtlich des Antrags „zeitversetzte Vorstellung und Beschlussfassung zur alten Grundschule“ der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen im Gemeinderat vom 21.11.2016 folgenden Beschluss:

 

Dieser Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen im Gemeinderat vom 21.11.2016 wird aus folgenden Gründen abgelehnt:

 

Der Gemeinderat hat sich einstimmig für das jetzt durchgeführte Verfahren zur Veräußerung des Areals der ehemaligen Grundschule an der Bahnhofstraße in Gauting entschieden, um die Investoren, die an einem Erwerb des Grundschulareals interessiert sind, transparent und diskriminierungsfrei auszuwählen.

 

Die Gemeinde ist aufgrund der in der Genehmigung des Geschäftsbesorgungsvertrags für den Umbau der ehemaligen Realschule im Jahr 2013 getroffenen Auflage des Landratsamtes Starnberg verpflichtet, schnellstmöglich den Verkaufserlös der Teilfläche des Grundschulgrundstücks Fl. Nr. 571 bei Kaufpreisfälligkeit unmittelbar zur Verminderung des Finanzierungssaldos an Bayerngrund weiterzuleiten.

 

Durch eine Änderung des durch den Gemeinderat beschlossenen Auswahlverfahrens zum jetzigen Zeitpunkt würde die Gemeinde bei den am Erwerb interessierten Investoren, bei der Rechtsaufsicht des Landratsamtes und darüber hinaus generell an Glaubwürdigkeit verlieren, darüber hinaus würde dadurch die Genehmigung des Haushalts für das Jahr 2017 gefährdet.

 

Die Öffentlichkeit hat zuletzt im Sommer 2016 im Rahmen des städtebaulichen Ideenwettbewerbs für das Bahnhofsareal und die Bahnhofstraße Gelegenheit zur Äußerung hinsichtlich der künftigen Bebauung des Areals der ehemaligen Grundschule gehabt. Eine weitere Beteiligung der Öffentlichkeit wird in dem Bebauungsplanverfahren, das im Vorfeld der Neubebauung des Areals der ehemaligen Grundschule erforderlich ist, stattfinden.