Sitzung: 08.12.2016 GR/031/XIV.WP
Einführung 1.
Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger, die hierzu nochmals feststellt, dass
aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses aus 2011 zur Finanzierung des Umbaus der
alten Realschule in eine 2-zügige Grundschule die alte Grundschule an der
Bahnhofstraße verkauft werden soll. Unter dieser Voraussetzung wurde die
Genehmigung der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Starnberg für die erforderliche
Kreditaufnahme erteilt. Die Rückzahlung hätte nach Fertigstellung der
Umbauarbeiten in 2014 erfolgen müssen. Sie merkt an, dass eine Durchführung der
von einigen Bürgern geforderten Verfahren von 2011 bis 2014 hätten durchgeführt
werden können.
Sowohl die
Verkehrsplanung um den Bahnhof, die Festsetzung der Nutzung des künftigen
Gebäudes (unter Berücksichtigung eines wirtschaftlich akzeptablen
Verkaufserlöses) sowie eine verträgliche Einbindung in das städtebauliche
Entwicklungskonzept waren die Anforderungen an den „neuen“ Gemeinderat. Um
diesen Spagat meistern zu können habe sich der Gemeinderat dazu entschieden,
ein renommiertes Beratungsbüro, die Firma Drees & Sommer, mit der
Begleitung zu beauftragen. Sie begrüßt hierzu die Herren Dr. Harlfinger und
Feist.
Des Weiteren
begrüßt sie Herrn Hörmann, Fa. CIMA, der bereits für Gauting ein Einzelhandelsentwicklungskonzept
mit Umfragen bei den Gewerbetreibenden erarbeitet hat, und Frau Claudia
Schreiber, Architektur und Stadtplanung GmbH, die zu Fragen der Einbindung in
das städtebauliche Entwicklungskonzept beratend dem Rat zur Seite stand.
Es folgt die
Vorstellung durch Frau Claudia Schreiber, die mit der Erstellung des
städtebaulich integrierten Entwicklungskonzepts für Gauting beauftragt wurde.
Sie führt aus, dass Rahmenbedingungen, die aus der Bürgerbeteiligung „Gauting
entfalten“ und dem städtebaulichen Entwicklungskonzept ersichtlich waren,
vordefiniert wurden. Auch seien Aspekte aus der Verkehrsplanung um den Bahnhof
in den Rahmenbedingungen mit berücksichtigt worden, w.z.B. Standort des
Busbahnhofs, Zufahrts- und Parkmöglichkeiten etc. In einer kleinen Studie zu
den im Vorfeld vorgelegten Plänen habe man Stellung bezogen, auf was bei der
Weiterentwicklung zu achten sei. Wichtig sei dabei, dass beim Bahnhof ein Platz
entwickelt wird, der lebendig ist und die Funktionen erfülle.
Im Anschluss
berichtet Herr Hörmann, CIMA zu den Ergebnissen des von ihm erstellten
Einzelhandelsentwicklungskonzeptes und hält fest, dass resultierend daraus die
Stärkung der Ortsmitte als wesentlicher Aspekt zu sehen sei. In seiner
Empfehlung zum Nutzungskonzept für das Grundschulareal habe er sich dafür
ausgesprochen, das Thema Nahversorgung zu berücksichtigen. Hier sei eine
deutliche System- und Konzeptlücke im Bereich Vollsortimenter und Drogeriemarkt
zu verzeichnen. Daneben empfehle er auch kleinere Konzepte, w.z.B.
Dienstleistungseinheiten oder auch Arztpraxen ab dem 1. OG unterzubringen.
Selbstverständlich sei auch die Wohnnutzung in starkem Umfang vorzusehen, da
dadurch wiederum eine erweiterte Nachfrage für den Einzelhandel entstünde.
Es folgt die
Vorstellung und Vorauswertung der 3 Konzepte durch die Herren Dr. Harlfinger und
Feist, Drees & Sommer. Der PowerPoint-Vortrag ist dem Protokoll beigefügt.
Es wird berichtet, dass
das Bieterverfahren öffentlich ausgeschrieben wurde. 5 Bieter haben ihr Angebot
eingereicht. Nach einem ersten Bewertungsprozess kamen 3 der 5 Konzepte in die
engere Auswahl und wurden dem Bauausschuss im Juli 2016 vorgestellt. Auf
Anregung des Bauausschusses, wurde den Bietern mitgeteilt, an welchen Stellen
noch Verbesserungsvorschläge erwartet werden.
Die 1.
Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger führt aus, dass der Kaufentscheid auf
Grundlage der vorliegenden Konzepte erfolgt. Im einem zweiten Schritt wird ein
vorhabenbezogenen Bebauungsplans erstellt, der eine Öffentlichkeitsbeteiligung
vorsieht.
Es folgen
Nachfragen der GRe Mc Fadden, Hundesrügge, Neugebauer, Deschler, Moser,
Eiglsperger, Ebner, Dr. Sklarek, Vilgertshofer
GR Mc Fadden
erkundigt sich, inwieweit die Ergebnisse zum Entwicklungskonzept „Gauting
entfalten“ bei der Bewertung des städtebaulichen Konzepts und der
Nutzungsanalyse mit eingebunden wurden. Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr.
Kössinger erläutert, dass man versucht habe, viele der Anregungen aus der
Bürgerschaft zu berücksichtigen, es allerdings auch viele konträre Meinungen
gab. Herr Dr. Harlfinger fügt ergänzend hinzu, dass das Konzept aus
städtebaulicher Konformität mit den aktuellsten Rahmenbedingungen und mit einer
wirtschaftlichen Tragfähigkeit, die nicht zu Lasten anderer Gewerbetreibenden
in Gauting geht, Bemessungsmaßstab für die Entwicklung der Kriterien und die
Bewertung der Angebote war.
Frau Schreiber
erklärt die vorliegenden Bietermodelle aus städtebaulicher Sicht, u.a.
Raumkanten, Blickachsen, Höhenrichtung etc.
Auf Nachfrage von
GRin Hundesrügge führt sie aus, dass bei der Erstellung des vorhabenbezogenen
Bebauungsplans konkrete Vorstellungen seitens der Gemeinde festgelegt werden
können. Herr Dr. Harlfinger weist ergänzend darauf hin, dass weitreichende
Abweichungen, w.z.B. Änderung der GFZ, Auswirkungen auf den Verkaufserlös oder
u.U. auf die Realisierung des Bauprojekts haben.
Im Falle der
oberirdischen Ansiedlung von Parkflächen beim Bieterkonzept D sieht er eine
Änderung vom Konzept für die Nutzung als wesentliche Abweichung an,
insbesondere da bereits von Seiten potentieller gewerblicher Mieter
dahingehende Anforderungen bestehen.
Die 1.
Bürgermeisterin merkt hierzu an, dass im vorhabenbezogenen Bebauungsplan
u.a. Lärm- und Sichtschutzmaßnahmen
berücksichtigt werden können.
GR Neugebauer sieht
es als wichtig an, dass gemeinsam eine verträgliche optimale Lösung in Bezug
auf Nutzung und städtebaulichem Aspekt gefunden wird.
GR Deschler fragt
nach, wann die Entscheidung zum Bieterkonzept sowie die Abwägungskriterien zu
Architektur und Nutzung öffentlich bekannt gegeben werden können. Die 1.
Bürgermeisterin führt hierzu aus, dass eine Veröffentlichung zeitnah nach
Abschluss des Kaufvertrags erfolgen kann.
GR Moser merkt an,
dass Bürgerworkshops und das raumordnerische Entwicklungskonzept als zentrales
Ergebnis hervorgebracht haben, dass sämtliche Überlegungen zur baulichen
Innenverdichtung mit der Thematik Verkehr verknüpft sind und bittet um
Stellungnahme aus städtebaulicher Sicht.
Frau Schreiber
erläutert, dass das Verkehrskonzept die Erschließung des Grundstücks, der P+R
Anlage und des Busbahnhofs bereits berücksichtigt. Ob man die oberirdischen
Parkplätze – wie im Falle des Anbieters D – beibehält oder auf eine 2-stöckige
Tiefgarage ausweicht, wird merkliche Auswirkungen auf den Kaufpreis nach sich
ziehen. Dies wird ebenso von Herrn Hörmann, Fa. CIMA, bestätigt.
GRin Eiglsperger
erkundigt sich über die Wandhöhe der jeweiligen Entwürfe. Sie habe sich
erkundigt, dass die Höhe des einst an dieser Stelle vorhandenen Hotels 15,30 m,
zzgl. der Dachhöhe betrug und verteilt zur Veranschaulichung einige Bildkopien,
aus der auch die Nachbarbebauung (im Jahr 1938) zu sehen ist.
Herr Feist führt
aus, dass die Maximalhöhe 19 m nicht übersteige. Die 1. Bürgermeisterin Frau
Dr. Kössinger ergänzt, dass gemeinsam besprochen wurde, dass eine GFZ von 1,6
aus städtebaulicher Sicht verträglich sei.
Es folgen
Wortmeldungen der GRe Ebner, Dr. Sklarek, Eck und Vilgertshofer zur
Stellplatzpositionierung beim Bietermodell D (ober- und untergeschossig).
Herr Harlfinger
merkt an, dass im Falle des Zuschlags an Bieter D er der Meinung ist, dass
hierfür eine beidseitig verträgliche Lösung gefunden werden kann.
Die 1.
Bürgermeister führt abschließend aus, dass nach Abschluss des Kaufvertrages,
die öffentliche Bekanntgabe zum Investor sowie die Abwägungsgründe, die zur
Entscheidung geführt haben, erfolgt. Bei der weiteren Planung im Rahmen der
Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes können bestehende Bedenken mit
berücksichtigt werden.