Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Dr. Jürgen Sklarek


Beschluss:

 

Die Gemeinde Gauting stimmt dem Antrag auf Genehmigung zur Errichtung und Betrieb der Anlage im Sinne von § 4 des Bundesimmissionsschutzgesetzes zu.

Diese Zustimmung gilt auch als Grundeigentümer und Nachbar.

 

Aufgrund der Verortung des Bodenlagers im Landschaftsschutzgebiet sollte der gelagerte Oberboden, der zum Grenzwall aufgeschoben wurde, mit standortgerechtem und autochthonem Saatgut angesät werden, sodass zumindest eine temporäre Eingrünung stattfindet.

 

Nach Abschluss der Maßnahme ist das Grundstück in den ursprünglichen Zustand zu versetzen.