Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Dr. Jürgen Sklarek


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Leonhard Maier, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 14.11.2016, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung außerhalb der Baugrenzen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 55 / GAUTING.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB kann befürwortet werden, nachdem es bereits einige Bauraumüberschreitungen im Bebauungsplangebiet gibt.

 

Sollte durch den Anbau der Spindeltreppe eine weitere Wohneinheit entstehen ist der Stellplatzbedarf zu überprüfen.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versi­ckern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

 

Hinweis für Landratsamt:

Laut Auskunft des Finanzamtes befinden sich im Gebäude vier Einheiten, darunter eine Gewerbeeinheit. Eventuell wurde das Dachgeschoss ausgebaut, nach unserer Meinung besteht dort aber keine Aufenthaltsraumqualität.