Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Dr. Jürgen Sklarek
Beschluss:
Von
dem Bauantrag nach den Plänen des
Architekten Leonhard Maier, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 14.11.2016,
wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Errichtung außerhalb der Baugrenzen nicht
den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 55 / GAUTING.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB kann befürwortet
werden, nachdem es bereits einige Bauraumüberschreitungen im
Bebauungsplangebiet gibt.
Sollte durch den Anbau der Spindeltreppe eine weitere Wohneinheit
entstehen ist der Stellplatzbedarf zu überprüfen.
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen
Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und
Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920
und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen)
anzuordnen.
Hinweis für
Landratsamt:
Laut Auskunft des Finanzamtes befinden sich im Gebäude vier Einheiten, darunter eine Gewerbeeinheit. Eventuell wurde das Dachgeschoss ausgebaut, nach unserer Meinung besteht dort aber keine Aufenthaltsraumqualität.