Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Dr. Jürgen Sklarek

Wortmeldung: GR Meiler, GRin Klinger, GRin Eiglsperger


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Wolfgang Gmal, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 10.11.2016, wird mit der Maßgabe, dass ausreichend einheimische und standortgerechte Bäume gepflanzt werden, zustimmend Kenntnis genommen

 

Der Freiflächengestaltungsplan soll dann Bestandteil der Baugenehmigung werden.

 

Das Vorhaben entspricht wegen ungenügender Baumpflanzungen (zu wenig und nicht einheimisch) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 38 / STOCKDORF.

 

Die erforderlichen Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden nicht befürwortet, da die Grundzüge der Planung berührt werden.

 

Zwei der Bäume sind in mittelbarer Nähe zur Rochusstraße zu pflanzen z.B. Lärche, Buche, Vogelbeere oder Kastanie mit mindestens 18 cm Stammumfang.

 

Abstimmung für Stammumfang   Ja 8 Nein 4

 

Das zweiflügelige Einfahrtstor ist mit einem Motor und einer Fernbedienung auszustatten und stets funktionstüchtig zu erhalten.

 

Für den Stabgitterzaun an der Rochusstraße wird eine Befreiung erteilt, da diese Zaunart nach der Einfriedungssatzung der Gemeinde zulässig wäre.

 

Eine Überdachung des Stellplatzes an der Rochusstraße ist unzulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Ein­haltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

 

Hinweis für Landratsamt Starnberg:

Die im Bebauungsplan als erhaltenswert eingezeichneten Bäume Nr. 142, 143, 144 und 150 sind nicht mehr vorhanden. Ggf. wird um entsprechende Maßnahmen gebeten.