Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Dr. Jürgen Sklarek
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Walter Koziol der plan x Architekten GmbH, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 15.11.2016, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Abweichung von den Gestaltungsvorschriften (Überschreitung der
max. Wandhöhe von 5,00 m) nicht den Festsetzungen des rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. 49 / STOCKDORF.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet. Am Gebäude befindet sich bereits eine Gaube (errichtet 1951) mit einer Wandhöhe von 6,04 m. Für die drei zusätzlichen Gauben soll die Wandhöhe der Bestandsgaube übernommen werden.