Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Dr. Jürgen Sklarek
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen
der Architektin, Gerda Bentele, mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 10.11.2016,
wird zustimmend und ablehnend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen geringfügiger Überschreitung des Maßes der
Nutzung (+1 m² Geschossfläche) und teilweiser Errichtung außerhalb der
Baugrenzen (Balkon) nicht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes
Nr. 50 / STOCKDORF.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die
Überschreitung der Geschossfläche wird befürwortet, da die Grundzüge der
Planung nicht berührt werden.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die
Überschreitung der Baugrenze im Südwesten wird nicht befürwortet, da die
Grundzüge der Planung berührt werden. Der Balkon zählt nicht als
untergeordnetes Bauteil, im Sinne des Art. 6 Abs. 8 BayBO.
Der Freiflächengestaltungsplan soll Bestandteil der Baugenehmigung
werden.
Einfriedungen sind
als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Anfallendes
Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versickern.
Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls
freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur
nach innen geöffnet werden, ein Hineinragen in die öffentliche Verkehrsfläche
ist unzulässig.
Zum Schutz des
Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung
der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen,
Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde
empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und
bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung vorzusehen.