Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Dr. Jürgen Sklarek


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen der Architektin, Gerda Bentele, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 10.11.2016, wird zustimmend und ablehnend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen geringfügiger Überschreitung des Maßes der Nutzung (+1 m² Geschossfläche) und teilweiser Errichtung außerhalb der Baugrenzen (Balkon) nicht den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 50 / STOCKDORF.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitung der Geschossfläche wird befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB für die Überschreitung der Baugrenze im Südwesten wird nicht befürwortet, da die Grundzüge der Planung berührt werden. Der Balkon zählt nicht als untergeordnetes Bauteil, im Sinne des Art. 6 Abs. 8 BayBO.

 

Der Freiflächengestaltungsplan soll Bestandteil der Baugenehmigung werden.

 

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versi­ckern.

 

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hinein­ragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Ein­haltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetati­onsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelan­lage und bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung vorzuse­hen.