Ein Vertreter des Bürgerforums Gauting fragt nach, wie es zu dem Versprechen kam, das Grundschulareal noch in 2016 zu veräußern, auf welcher Rechtsgrundlage dies basiert, wem gegenüber das Versprechen abgegeben wurde, ob jeder Preis und jedes Konzept akzeptiert werden muss, um das Versprechen einzuhalten.

 

Die 1. Bürgermeisterin führt aus, dass durch den Verkauf einer Teilfläche des Grundschulareals an der Bahnhofstraße der Umbau der alten Realschule in eine Grundschule finanziert wird. Hierüber gibt es einen Gemeinderatsbeschluss aus 2011.

Aufgrund der notwendigen Kreditaufnahme im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsvertrages hat sich die Gemeinde verpflichtet, bis Fertigstellung des Umbaus den Verkauf vorzunehmen und mit dem Erlös den Kredit zu tilgen. Unter dieser Voraussetzung hat die Rechtsaufsicht der Kreditaufnahme zugestimmt. Der damalige Gemeinderat habe eine Bürgerbefragung zu 3 zufällig ausgewählten Achritektenentwürfen durchgeführt. Es war jedoch kein Investor bereit einen der Entwürfe umzusetzen.

Auf Grund dessen habe der neue Gemeinderat in 2014 mit der Planung zum Verkauf begonnen. Nachdem es sich um ein Schlüsselgrundstück für die Entwicklung des Bahnhofsumfelds handelt, habe man zuerst untersucht, was der Ort benötigt, welche Flächengröße veräußert werden muss und wie die Erschließung aussehen soll.

Der Gemeinderat habe sich für ein Bieterverfahren entschieden, um einen Käufer zu finden, der auch einen marktüblichen Preis bezahlt. Dieses Verfahren fand in 2015 statt.

Im Zuge der Genehmigung des letzten Haushalts wurde dem Gemeinde von der Rechtsaufsicht dringlich nahegelegt, das Grundstück zu veräußern, andernfalls werde man rechtliche Schritte einleiten. Daraufhin habe die Gemeinde den Verkauf für 2016 zugesagt.