Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Nicolai Baehr mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 08.12.2016, wird ablehnend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen teilweiser Errichtung einer Garage auf dem Zufahrtsweg nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 171 / GAUTING.

 

Die Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden nicht befürwortet, da die Grundzüge der Planung berührt werden.

 

Mit Zulassung der Befreiung bestünde Nachahmungsgefahr für alle im Bebauungsplangebiet an dem Zufahrtsweg befindlichen Grundstücken mit der Konsequenz, dass die betroffenen Festsetzungen aufgeweicht und ggfs. zukünftig funktionslos würden mit der Folge, dass das ursprüngliche Planungskonzept zunichte gemacht werden würde.

Die planungsrechtliche Erschließung der beiden nördlichen Grundstücke wäre nicht mehr gewährleistet bzw. der Stichweg wäre im nördlichen Bereich auf eine Breite von unter 3,00 m reduziert und auch die Größe der Wendefläche wäre verringert.

 

 

Hinweis für Landratsamt:

Es gibt keine genaue Aussage hinsichtlich der Stellplätze (1 Doppelgarage oder 1 Garage und ein Carport.

Im Erdgeschoss wird ein Raum mit Gast / Kochen bezeichnet.