Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Nicolai Baehr mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 08.12.2016, wird ablehnend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen teilweiser Errichtung einer Garage auf dem
Zufahrtsweg nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 171 / GAUTING.
Die Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden nicht
befürwortet, da die Grundzüge der Planung berührt werden.
Mit Zulassung der Befreiung bestünde Nachahmungsgefahr für alle im
Bebauungsplangebiet an dem Zufahrtsweg befindlichen Grundstücken mit der
Konsequenz, dass die betroffenen Festsetzungen aufgeweicht und ggfs. zukünftig
funktionslos würden mit der Folge, dass das ursprüngliche Planungskonzept
zunichte gemacht werden würde.
Die planungsrechtliche Erschließung der beiden nördlichen Grundstücke
wäre nicht mehr gewährleistet bzw. der Stichweg wäre im nördlichen Bereich auf
eine Breite von unter 3,00 m reduziert und auch die Größe der Wendefläche wäre
verringert.
Hinweis für
Landratsamt:
Es gibt keine genaue Aussage hinsichtlich der Stellplätze (1 Doppelgarage oder 1 Garage und ein Carport.
Im Erdgeschoss wird ein Raum mit Gast / Kochen bezeichnet.