Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Baumfällantrag
des Antragstellers mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 13.12.2016, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung von „zu erhaltende“ eingestuften Bäumen nicht den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Von einer Ersatzpflanzung kann abgesehen werde, da das Grundstück einen ausreichenden Baumbesatz aufweist.