Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag des Antragstellers mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 13.12.2016, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung von „zu erhaltende“ eingestuften Bäumen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.

 

Von einer Ersatzpflanzung kann abgesehen werde, da das Grundstück einen ausreichenden Baumbesatz aufweist.