Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Antrag auf Nutzungsänderung
nach den Plänen des Architekten Manfred Widmann,
mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 15.12.2016,
wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.
Das Vorhaben
entspricht den Festsetzungen des Baulinienplanes Nr. 6 / GAUTING.
Der evtl. Stellplatzmehrbedarf ist durch das Landratsamt zu überprüfen
und zu sichern.