Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Antrag auf Nutzungsänderung nach den Plänen der Architektin Barbara Nafziger, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 19.12.2016, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.
Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen der Baulinienpläne Nr. 6 und 26 / GAUTING.
Der Stellplatzbedarf ist durch das Landratsamt zu überprüfen und zu sichern.
Die Oberkante der Werbung darf nicht höher als 4,00 m über der Straßenoberkante liegen.