Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf Nutzungsänderung nach den Plänen der Architektin Barbara Nafziger, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 19.12.2016, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.

 

Das Vorhaben entspricht den Festsetzungen der Baulinienpläne Nr. 6 und 26 / GAUTING.

 

Der Stellplatzbedarf ist durch das Landratsamt zu überprüfen und zu sichern.

 

Die Oberkante der Werbung darf nicht höher als 4,00 m über der Straßenoberkante liegen.