Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Dr. Sklarek, GRin Neugebauer, GR Rindermann, GR Eck,

GRin Klinger


Beschluss:

 

Zu den im Bauvorbescheidsantrag nach den Plänen des Architekten Friedrich Barth, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 20.12.2016, gestellten Fragen wird wie folgt Stellung genommen, bzw. das gemeindliche Einvernehmen erklärt:

 

  1. Ist es möglich, ein Gästehaus mit 11 Gästezimmern zu errichten?

 

Ja.

 

  1. Ist es möglich, ein Gästehaus wie im beiliegenden Plan gezeichnet mit E + 1 und ausgebautem Dach zu errichten?

 

Ja.

 

  1. Ist es möglich, ein Gästehaus mit folgenden Grundflächen (nur Gebäude ohne Terrassen und Wege) zu errichten?
    Gaststätte Bestand:                                        169 m2
    Neues Gästehaus mit Zwischenbau:              294 m2
    Summe Grundfläche gesamt                         464 m2

 

Ja.

 

 

  1. Ist der Einbau von 2 Dachgauben für 2 der Gästezimmer im Dachgeschoß möglich?

 

Ja.

 

  1. Ist bei dem geplanten Neubau eine Wandhöhe von 6,60 m möglich?

 

Ja.

 

  1. Ist bei dem geplanten Neubau eine Firsthöhe von 11,40 m möglich?

 

Ja.

 

Beim Bauantrag sind das natürliche und das künftige Gelände mit Höhenquoten in allen Ansichten der Planung einzutragen.

 

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Die Müllbehälter sind in die Einfriedung zu integrieren und, falls freistehend, zur Straße hin abzupflanzen. Die Türen der Müllboxen dürfen nur nach innen geöffnet werden, ein Hinein­ragen in die öffentliche Verkehrsfläche ist unzulässig.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu ver­sickern.

 

Das Vorhaben berührt archäologisch sensibles Gebiet, es ist mit Bodenfunden zu rechnen. Bauherr und ausführende Firmen sind deswegen zu verpflichten, den Beginn der Erdarbeiten rechtzeitig der Gemeinde Gauting (Tel. 089 / 89 337 168) und dem Landratsamt Starnberg (Tel. 08151 / 148 477) anzuzeigen sowie jeden möglicherweise archäologisch bedeutsamen Befund umgehend zu melden, damit sich die Gemeinde oder die Untere Denkmalschutzbehörde beim Landratsamt Starnberg vor Baubeginn wegen der Sicherung archäologisch bedeutsamer Funde mit den Betroffenen in Verbindung setzen können.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung, eine Begrünung vorzusehen.