Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR’in Eiglsperger
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 09.01.2017, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung von „zu erhaltend“ eingestuften Bäumen nicht den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.
Der erforderlichen
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
Als Ersatzpflanzung
ist an geeigneter Stelle ein einheimischer und standortgerechter Baum zu
pflanzen (empfohlen wird eine Rotbuche)
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu
einer Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).