Sitzung: 24.01.2017 GR/032/XIV.WP
Vorlage: Ö/0489/XIV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
GRin Klinger stellt einen Antrag der CSU-Fraktion auf Abstimmung zur Aussetzung des Abrissbeschlusses Nr. 0472 des Gemeinderates vom 29.06.2010.
Wortmeldung: GRe Vilgertshofer, Platzer M, Eck, Dr. Sklarek, Deschler, Jaquet
GRe Vilgertshofer, Platzer M. und Jaquet befürworten den Antrag der CSU-Fraktion.
GR Eck spricht sich für einen Komplettabriss aus, da seines Erachtens die Wiederherstellung der ursprünglichen Gebäudefassade nicht möglich sei. Des Weiteren sei durch einen Abriss des Bahnhofs eine offenere Gestaltung vom Bahnaufgang zur Straßenseite hin möglich.
Aufgrund des weiterreichenden Beschlussvorschlags der Verwaltung zur Aufhebung des Beschlusses, stellt die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger diesen zur Abstimmung.
Beschluss gem.
Vorschlag der Verwaltung:
1.
Der Gemeinderat
hat Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0489) vom
19.01.2017.
2.
Der Gemeinderat
beschließt, den Beschluss aus der Sitzung vom 29.06.2010 über den Abbruch des
Bahnhofsgebäudes (Beschluss Nr. 0472) aufzuheben.
3. In dem Plangutachtenverfahren, das für die Bereiche Bahnhofsgebäude, Bahnhofplatz und Park and Ride-Gelände durchgeführt werden soll, sind durch die beteiligten Planungsbüros Vorschläge über die künftige bauliche Entwicklung im Bereich des Bahnhofsgebäudes zu erarbeiten. Dabei sind sowohl Planungen, die sich auf einen Erhalt des bestehenden Bahnhofsgebäudes beziehen als auch Planungen, die eine Neubebauung an der Stelle des Bahnhofsgebäudes zum Ziel haben, zulässig.
Ja 10 Nein 12
Es folgt die Abstimmung zum Beschlussvorschlag der CSU.
Beschluss gem. CSU-Antrag:
1.
Der Gemeinderat
beschließt:
In
dem Plangutachtenverfahren, das für die Bereiche Bahnhofsgebäude, Bahnhofplatz
und Park and Ride-Gelände durchgeführt werden soll, sind durch die beteiligten
Planungsbüros Vorschläge über die künftige bauliche Entwicklung im Bereich des
Bahnhofsgebäudes zu erarbeiten. Dabei ist auch auf Nutzung, Finanzierung unter
Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten (v.a. Städtebauförderung) und laufende
Wirtschaftlichkeit für die Gemeinde in verschiedenen Szenarien (z.B.
Vermietung, Erbpacht, Verkauf) einzugehen.
2.
Der Gemeinderat
beschließt, bis zur Vorstellung dieser Ergebnisse, die für Herbst 2017
angestrebt wird, den Abrissbeschluß weiterhin nicht zu vollziehen.
Ja 14
Nein 8