Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

GRin Klinger stellt einen Antrag der CSU-Fraktion auf Abstimmung zur Aussetzung des Abrissbeschlusses Nr. 0472 des Gemeinderates vom 29.06.2010.

 

Wortmeldung: GRe Vilgertshofer, Platzer M, Eck, Dr. Sklarek, Deschler, Jaquet

 

GRe Vilgertshofer, Platzer M. und Jaquet befürworten den Antrag der CSU-Fraktion.

GR Eck spricht sich für einen Komplettabriss aus, da seines Erachtens die Wiederherstellung der ursprünglichen Gebäudefassade nicht möglich sei. Des Weiteren sei durch einen Abriss des Bahnhofs eine offenere Gestaltung vom Bahnaufgang zur Straßenseite hin möglich.

 

Aufgrund des weiterreichenden Beschlussvorschlags der Verwaltung zur Aufhebung des Beschlusses, stellt die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger diesen zur Abstimmung.


Beschluss gem. Vorschlag der Verwaltung:

 

1.      Der Gemeinderat hat Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0489) vom 19.01.2017.

 

2.      Der Gemeinderat beschließt, den Beschluss aus der Sitzung vom 29.06.2010 über den Abbruch des Bahnhofsgebäudes (Beschluss Nr. 0472) aufzuheben.

 

3.     In dem Plangutachtenverfahren, das für die Bereiche Bahnhofsgebäude, Bahnhofplatz und Park and Ride-Gelände durchgeführt werden soll, sind durch die beteiligten Planungsbüros Vorschläge über die künftige bauliche Entwicklung im Bereich des Bahnhofsgebäudes zu erarbeiten. Dabei sind sowohl Planungen, die sich auf einen Erhalt des bestehenden Bahnhofsgebäudes beziehen als auch Planungen, die eine Neubebauung an der Stelle des Bahnhofsgebäudes zum Ziel haben, zulässig.

 

Ja 10  Nein 12

 

Es folgt die Abstimmung zum Beschlussvorschlag der CSU.

 

Beschluss gem. CSU-Antrag:

 

1.      Der Gemeinderat beschließt:

In dem Plangutachtenverfahren, das für die Bereiche Bahnhofsgebäude, Bahnhofplatz und Park and Ride-Gelände durchgeführt werden soll, sind durch die beteiligten Planungsbüros Vorschläge über die künftige bauliche Entwicklung im Bereich des Bahnhofsgebäudes zu erarbeiten. Dabei ist auch auf Nutzung, Finanzierung unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten (v.a. Städtebauförderung) und laufende Wirtschaftlichkeit für die Gemeinde in verschiedenen Szenarien (z.B. Vermietung, Erbpacht, Verkauf) einzugehen.

 

2.      Der Gemeinderat beschließt, bis zur Vorstellung dieser Ergebnisse, die für Herbst 2017 angestrebt wird, den Abrissbeschluß weiterhin nicht zu vollziehen.

Ja 14  Nein 8