Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Dr. Sklarek


Beschluss:

 

1.         Der Bauausschuss nimmt zustimmend Kenntnis von der Beschlussvorlage der Ver­waltung (Drucksache Ö 0496) vom 24.01.2017, mit der der erste Planentwurf/Vorent­wurf zum Bebauungsplan Nr. 12/BUCHENDORF für einen Teilbereich zwischen „Am Weiher“ und „Am Koppanger“ vorgestellt wird.

 

2.         Der Bauausschuss beschließt, den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans entsprechend den aktuellen Planungen anzupassen und damit einen Streifen im Westen der Fl.Nr. 73/2 als Zufahrt zu den Grundstücken Fl.Nrn. 73/3 und 74 hinzuzufügen.

 

3.         Die Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren Nr. 12/BUCHENDORF auf Grundlage des zustimmend zur Kenntnis genommenen Planentwurfs weiter zu be­treiben und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffent­lichkeit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 

 

Der Bauausschuss beschließt folgenden Beschlussvorschlag an den Gemeinderat:

 

1.         Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksa­che Ö 0496) vom 24.01.2017 zur 44. Änderung des Flächennutzungsplans für einen Teilbereich zwischen „Am Weiher“ und „Am Koppanger“ in Buchendorf.

 

2.         Der Gemeinderat beschließt, für einen Teilbereich zwischen „Am Weiher“ und „Am Koppanger“ in Buchendorf (Fl.Nrn. 73 Tfl., 73/2 Tfl., 73/3, 74, 75 Tfl., 76 Tfl. und 88/4) die 44. Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen.

 

3.         Der Gemeinderat nimmt den vorgestellten Planentwurf/Vorentwurf zur 44. Änderung des Flächennutzungsplans zustimmend zur Kenntnis.

 

4.         Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur 44. Änderung des Flächennut­zungsplans auf Grundlage des zustimmend zur Kenntnis genommenen Planentwurfs weiter zu betreiben und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.