Sitzung: 31.01.2017 BA/038/XIV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0
Vorlage: Ö/0496/XIV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Dr. Sklarek
Beschluss:
1. Der
Bauausschuss nimmt zustimmend Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung
(Drucksache Ö 0496) vom 24.01.2017, mit der der erste Planentwurf/Vorentwurf
zum Bebauungsplan Nr. 12/BUCHENDORF für einen Teilbereich zwischen „Am Weiher“
und „Am Koppanger“ vorgestellt wird.
2. Der
Bauausschuss beschließt, den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplans entsprechend den aktuellen Planungen anzupassen und damit einen
Streifen im Westen der Fl.Nr. 73/2 als Zufahrt zu den Grundstücken Fl.Nrn. 73/3
und 74 hinzuzufügen.
3. Die
Verwaltung wird beauftragt, das Bebauungsplanverfahren Nr. 12/BUCHENDORF auf
Grundlage des zustimmend zur Kenntnis genommenen Planentwurfs weiter zu betreiben
und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Bauausschuss beschließt
folgenden Beschlussvorschlag an den Gemeinderat:
1. Der
Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache
Ö 0496) vom 24.01.2017 zur 44. Änderung des Flächennutzungsplans für einen
Teilbereich zwischen „Am Weiher“ und „Am Koppanger“ in Buchendorf.
2. Der
Gemeinderat beschließt, für einen Teilbereich zwischen „Am Weiher“ und „Am
Koppanger“ in Buchendorf (Fl.Nrn. 73 Tfl., 73/2 Tfl., 73/3, 74, 75 Tfl., 76
Tfl. und 88/4) die 44. Änderung des Flächennutzungsplans durchzuführen.
3. Der
Gemeinderat nimmt den vorgestellten Planentwurf/Vorentwurf zur 44. Änderung des
Flächennutzungsplans zustimmend zur Kenntnis.
4. Die
Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur 44. Änderung des Flächennutzungsplans
auf Grundlage des zustimmend zur Kenntnis genommenen Planentwurfs weiter zu
betreiben und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und
der Öffentlichkeit gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.