Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger, die sich bei allen Spendern sowie für die vielen durchgeführten Spendeninitiativen bedankt, mit deren Hilfe es ermöglicht wurde, dass die Stiftung bedürftigen Mitbürgern helfen kann.

Wortmeldung: keine


Beschluss:

 

1.            Der Gemeinderat  nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0498) über den Haushaltsplan 2017 und die Finanzplanungsjahre 2018 - 2020 für die Haerlin`sche und Marie-Therese-Sozialstiftung, Gauting.

 

2.            Der Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan 2017 mit allen Anlagen und dem Finanzplan 2018 bis 2020 für die Haerlin`sche und Marie-Therese-Sozialstiftung, Gauting, gem. dem Entwurf vom 03.02.2017 und erlässt aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung (BayGO) folgende Haushaltssatzung:

 

 

Haushaltssatzung

 

Haushaltssatzung der Haerlin’schen und Ludwig u. Marie Therese-

Sozialstiftung, Gauting für das Haushaltsjahr 2017

 

Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde

Gauting für die Haerlin’sche und Ludwig u. Marie Therese-Sozialstiftung, Gauting folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das

Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                              115.000 Euro

 

und

 

im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit                              154.700 Euro

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für

Investitionen und Investitionsförderungs-

maßnahmen wird festgesetzt auf                                                   0 Euro

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungs-

ermächtigungen im Vermögenshaushalt

wird festgesetzt auf                                                                            0 Euro

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur

rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Haushaltsplan wird festgesetzt auf                                   10.000 Euro

 

§ 5

 

Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend am 1. Januar 2017 in Kraft.

 

 

Gauting, den __.__.2017                                      Gemeinde Gauting

 

 

                                                                                 Dr. Brigitte Kössinger

                                                                                 Erste Bürgermeisterin