Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger, die sich bei allen Spendern sowie für die vielen durchgeführten Spendeninitiativen bedankt, mit deren Hilfe es ermöglicht wurde, dass die Stiftung bedürftigen Mitbürgern helfen kann.
Wortmeldung: keine
Beschluss:
1.
Der Gemeinderat
nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage
der Verwaltung (Drucksache Ö 0498) über den Haushaltsplan 2017 und die
Finanzplanungsjahre 2018 - 2020 für die Haerlin`sche und
Marie-Therese-Sozialstiftung, Gauting.
2.
Der
Gemeinderat beschließt den Haushaltsplan 2017 mit allen Anlagen und dem
Finanzplan 2018 bis 2020 für die Haerlin`sche und Marie-Therese-Sozialstiftung,
Gauting, gem. dem Entwurf vom 03.02.2017 und erlässt aufgrund des Art. 63 ff.
der Gemeindeordnung (BayGO) folgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der
Haerlin’schen und Ludwig u. Marie Therese-
Sozialstiftung, Gauting
für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund Art. 63 ff der Gemeindeordnung (GO) erlässt die Gemeinde
Gauting für die Haerlin’sche und Ludwig u.
Marie Therese-Sozialstiftung, Gauting folgende Haushaltssatzung:
§
1
Der als Anlage beigefügte
Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2017 wird
hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 115.000 Euro
und
im
Vermögenshaushalt
in
den Einnahmen und Ausgaben mit 154.700 Euro
ab.
§ 2
Der
Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für
Investitionen
und Investitionsförderungs-
maßnahmen
wird festgesetzt auf 0
Euro
§ 3
Der
Gesamtbetrag der Verpflichtungs-
ermächtigungen
im Vermögenshaushalt
wird
festgesetzt auf 0
Euro
§
4
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur
rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach
dem
Haushaltsplan wird festgesetzt auf 10.000
Euro
§
5
Diese Haushaltssatzung tritt rückwirkend am
1. Januar 2017 in Kraft.
Gauting,
den __.__.2017 Gemeinde
Gauting
Dr.
Brigitte Kössinger
Erste Bürgermeisterin