Während der Beratung dieses Tagesordnungspunktes kommt GR Deschler um 19.40 Uhr in den Sitzungssaal.

 

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

 

Wortmeldungen: GRe Meiler, Platzer K, Dr. Sklarek, Eck, Eiglsperger, Hundesrügge, Neugebauer, Mc Fadden, Kössinger, Klinger, Pahl, Jaquet

 

In der Diskussion wird dargelegt, dass die Gärtnereien Zanker und Kiefl künftig auch an Marktsonntagen das Ladenschlussgesetz einhalten müssen. Eine Teilnahme sei nur durch Anmietung eines Verkaufsstandes möglich. Die 1. Bürgermeisterin berichtet, dass man versucht habe, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten, jedoch ohne Erfolg. Somit dürfen sich nach gesetzlicher Verordnung an Marktsonntagen nur Geschäfte "im räumlichen Umfeld des Marktes" beteiligen, so auch bestätigt durch Gerichtsurteile in vergleichbaren Fällen (Eching, Aschheim).

GRin Eiglsperger sieht den Weg über eine Petition im Landtag als Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.

 

Folgende Änderungen der Verordnung wurden vorgeschlagen:

Nachdem 4 Marktsonntage pro Jahr durchgeführt werden können, solle dies in der Verordnung genannt werden. Weiterhin sollen folgende Straßen, die dem Marktbereich zugehören, mit aufgenommen werden: Schulstraße, Bergstraße, Hausnummer 4 und Buchendorfer Straße, Hausnummer 2.


Beschluss:

 

1.      Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage Ö0493.

 

2.      Der Gemeinderat beschließt die überarbeitete Verordnung zur Regelung von verkaufsoffenen Sonntagen in der Gemeinde Gauting, Stand 31.01.2017, mit folgenden Änderungen:

 

§ 1 (1):     Aus Anlass der in der Gemeinde Gauting stattfindenen Märkte (wie.z.B. Frühjahrs-Marktsonntag und Herbst-Marktsonntag), dürfen Verkaufsstellen im festgesetzten Marktbereich an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 13:00 Uhr und 18:00 Uhr geöffnet sein.

 

§ 1 (2):      Ergänzung folgender Straßen:

-       Bergstraße, Hausnummer 4

-       Buchendorfer Straße, Hausnummer 2

-       Schulstraße