Einführung und Sachvortrag: Zweiter Bürgermeister Herr Dr. Sklarek
Wortmeldungen: GR Eck, GR Jaquet, GR Meiler
Beschluss:
Zu der im Bauvorbescheidsantrag
nach den Plänen der Architektin Dorit Karl, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 15.11.2016, gestellten Frage Nr. 8 wird wie
folgt Stellung genommen, bzw. das gemeindliche Einvernehmen erklärt / nicht
erklärt:
8.
Kann einer weiteren
Erhöhung um 0,10 m und somit einer Firsthöhe von 8,68 m zugestimmt werden, um
eine bessere Erschließungssituation der Zimmer im DG zu erreichen?
Ja, da laut LRA Starnberg die Firsthöhe von 8,68 m den Rahmen nicht signifikant überschreitet und keine
städtebaulichen Konflikte auslöst.
Das geplante Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen
Nutzung in die nähere Umgebung ein.