GRin Neugebauer merkt an, dass sie einen Dringlichkeitsantrag zum Bebauungsplan 100 gestellt habe, der nicht auf der Tagesordnung sei. Sie bezieht sich auf § 25 der Geschäftsordnung und führt aus, dass die Dringlichkeit ihres Erachtens aufgrund der bereits vorangeschrittenen Planungen gegeben sei.

Die 1. Bürgermeisterin erwidert, dass – wie bereits in einer E-Mail an GRin Neugebauer ausgeführt - die Dringlichkeit dieses Antrags nur gegeben sei, wenn die Nichtbehandlung zu einem schwerwiegenden Nachteil der Gemeinde oder für Dritte führt.

Nachdem dies bei dem eingegangenen Antrag nicht der Fall sei, ist dieser nicht als Dringlichkeitsantrag zu bewerten und werde somit auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung des Gemeinderates mit aufgenommen. Dieses Vorgehen wurde ebenso von der Kommunalaufsicht des Landratsamtes Starnberg bestätigt.

 

Zur Erläuterung führt die 1. Bürgermeisterin weiter aus, dass in der Sitzung des Bauausschusses am 13.12.2016 entschieden wurde, einen städtebaulichen Ideenwettbewerb für das Plangebiet in Auftrag zu geben, mit der Zielsetzung:

-       Ansiedlung einer Mischnutzung, bestehend aus Einzelhandel und Wohnen auf dem Grundstücksareal an der Ammerseestraße, das ehemals durch die Firma AOA Apparatebau genutzt worden ist.

Der CIMA wurde daraufhin der Auftrag erteilt zu prüfen, ob und welcher Einzelhandel an dieser Stelle sinnvoll erscheint. In einem weiteren Schritt sei der städtebauliche Wettbewerb geplant. Die dafür notwendigen Ausschreibungskriterien sind vom Gremium festzulegen.

Aufgrund dieses Zeitplans sei der Antrag nicht als dringlich zu werten.

 

GRin Hundesrügge erkundigt sich, warum der Tagesordnungspunkt 4 im nichtöffentlichen Teil nicht öffentlich behandelt werde.

Die 1. Bürgermeisterin führt aus, dass VOL-Vergaben immer nichtöffentlich behandelt werden müssen.

 

Die 1. Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger stellt fest, dass die Ladung zur 35. Sitzung des Gemeinderates am 04.04.2017 ordnungsgemäß erfolgt ist.