Sitzung: 21.03.2017 BA/040/XIV.WP
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0
Vorlage: Ö/0517/XIV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Rindermann
Beschluss:
1.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage
der Verwaltung (Drucksache Ö 0517) vom 13.03.2017.
2.
Der Bauausschuss beschließt, für den im anliegenden
Lageplan dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplans gem. § 12 BauGB. Folgende Grundstücke der Gemarkung Gauting
liegen innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans: Fl.Nrn.
517/3, 1413/56, 571/4, 1413/24
(Teilfl.); 1377/4 (Teilfl.); 571 (Teilfl.); 571/2 (Teilfl.); 569/4 (Teilfl.).
3.
Das Bauleitplanverfahren wird als vorhabenbezogener
Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt.
4.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung
„vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 182/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen
Bahnhofstr., Ammerseestraße und Rafael Katz-Str.“
5.
Der Flächennutzungsplan wird für das Plangebiet gemäß §
13a Abs.2 Nr. 2 BauGB auf dem Wege der Berichtigung angepasst.
6.
Sämtliche Kosten des Bauleitplanverfahrens sind durch den
Vorhabenträger, die Firma S&P RD Objekt 26 GmbH & Co. KG zu übernehmen.
7.
Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung mit der
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Nr. 182 / GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstr., Ammerseestraße und
Rafael Katz-Straße.“