Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Rindermann


Beschluss:

 

1.    Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache Ö 0517) vom 13.03.2017.

 

2.    Der Bauausschuss beschließt, für den im anliegenden Lageplan dargestellten Geltungsbereich die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans gem. § 12 BauGB. Folgende Grundstücke der Gemarkung Gauting liegen innerhalb des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans: Fl.Nrn. 517/3, 1413/56, 571/4, 1413/24 (Teilfl.); 1377/4 (Teilfl.); 571 (Teilfl.); 571/2 (Teilfl.); 569/4 (Teilfl.).

 

3.    Das Bauleitplanverfahren wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt.

 

4.    Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 182/GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstr., Ammerseestraße und Rafael Katz-Str.“

 

5.    Der Flächennutzungsplan wird für das Plangebiet gemäß § 13a Abs.2 Nr. 2 BauGB auf dem Wege der Berichtigung angepasst.

 

6.    Sämtliche Kosten des Bauleitplanverfahrens sind durch den Vorhabenträger, die Firma S&P RD Objekt 26 GmbH & Co. KG zu übernehmen.

 

7.    Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 182 / GAUTING für ein Teilgebiet zwischen Bahnhofstr., Ammerseestraße und Rafael Katz-Straße.“