Sitzung: 21.03.2017 BA/040/XIV.WP
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1
Vorlage: Ö/0512/XIV.WP
Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
1. Der
Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung (Drucksache
Ö 0512) vom 06.03.2017 zur Verlängerung der Veränderungssperre für den
Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr.
155-1/GAUTING für einen nördlichen Teilbereich zwischen Hildegard- und
Parkstraße.
2. Die
Gemeinde Gauting erlässt aufgrund der §§ 14, 16 und 17 Baugesetzbuch (BauGB)
i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722) i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordnung
für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998
(GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch Art. 17 a Abs. 2 des
Gesetzes vom 13.12.2016 (GVBl. S. 335) eine Satzung über die Verlängerung der
Veränderungssperre für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen
Bebauungsplans Nr. 155-1/GAUTING für einen nördlichen Teilbereich zwischen
Hildegard- und Parkstraße mit folgendem Inhalt:
Satzung
über die Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplans
Nr. 155-1/GAUTING für einen nördlichen Teilbereich zwischen Hildegard- und
Parkstraße
§ 1
Gegenstand der Satzung
Die
mit ortsüblicher Bekanntmachung am 22.04.2015 in Kraft getretene Veränderungssperre
für das Gebiet des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 155-1/GAUTING
für einen nördlichen Teilbereich zwischen Hildegard- und Parkstraße wird gemäß
§ 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängert.
§ 2
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Diese
Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft. Sie tritt nach einem Jahr bzw.
mit Inkrafttreten des Bebauungsplans außer Kraft.