Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Rindermann, GR Moser
Beschluss:
Von dem Baumfällantrag der Antragsteller mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 07.02.2017, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben
entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltend“ eingestuften Baumes nicht den
Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 113 / GAUTING.
Der erforderlichen Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird zugestimmt.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB
· 0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und
· 2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).