Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Wortmeldung: GR Rindermann
Beschluss:
Von dem
Baumfällantrag des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 10.02.2017, wird zustimmend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Fällung von „zu erhaltend“ festgesetzten
Bäumen nicht den Festsetzungen des
Bebauungsplanes Nr. 171 / GAUTING.
Die erforderliche
Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.
Als Ersatzpflanzung sind
an geeigneter Stelle zwei einheimische und standortgerechte Bäume zu pflanzen
(empfohlen werden zwei Rotbuchen).
Anmerkung der Verwaltung: Die Rotbuche Nr. 24 ist nicht als erhaltenswert festgesetzt.