Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Rindermann


Beschluss:

 

Von dem Baumfällantrag des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 10.02.2017, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Fällung von „zu erhaltend“ festgesetzten Bäumen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 171 / GAUTING.

 

Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB wird befürwortet.

 

Als Ersatzpflanzung sind an geeigneter Stelle zwei einheimische und standortgerechte Bäume zu pflanzen (empfohlen werden zwei Rotbuchen).

 

Anmerkung der Verwaltung: Die Rotbuche Nr. 24 ist nicht als erhaltenswert festgesetzt.