Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger gibt bekannt:


Der Planfertiger Michael Frumm-Mayer hat im Antrag vom 22.02.2017 (Eingangsstempel der Gemeinde) erklärt, dass alle Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden und gemäß Art. 58 BayBO ein Genehmigungsfreistellungsverfahren beantragt.

 

Die Gemeinde hat mit Schreiben vom 01.03.2017 diesem Antrag stattgegeben.