Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Antrag auf isolierte Befreiung für eine Ausnahme vom Bebauungsplan

nach den Plänen der Antragsteller, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 14.02.2017, wird zustimmend Kenntnis genommen.

 

Nach dem Bebauungsplan Nr. 46 / GAUTING, Teil A Festsetzungen/Nr. 2, können Neben­anlagen im Sinne von § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausnahmsweise zugelassen werden.

 

Da Ausnahmen für Nebengebäude im Bebauungsplanbereich bereits zahlreich zu­gelassen worden sind (Obertaxetweg 17, Untertaxetweg 7 A, Untertaxetweg 94), ist auch hierfür die erforderliche Ausnahme gemäß § 31 Abs. 1 BauGB zu gewähren.

 

Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art. 47 AGBGB

·         0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer Höhe von 2,00 m und

·         2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer Höhe von 2,00 m).

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versi­ckern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammel­anlage und - bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen - eine Begrünung vor­zusehen.