Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Antrag auf isolierte
Befreiung für eine Ausnahme vom Bebauungsplan
nach den Plänen der Antragsteller,
mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 14.02.2017,
wird zustimmend Kenntnis genommen.
Nach dem
Bebauungsplan Nr. 46 / GAUTING, Teil A Festsetzungen/Nr. 2, können Nebenanlagen
im Sinne von § 14 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausnahmsweise zugelassen
werden.
Da Ausnahmen für Nebengebäude im
Bebauungsplanbereich bereits zahlreich zugelassen worden sind (Obertaxetweg
17, Untertaxetweg 7 A, Untertaxetweg 94), ist auch hierfür die erforderliche
Ausnahme gemäß § 31 Abs. 1 BauGB zu gewähren.
Bei Bepflanzungsmaßnahmen sind die Grenzabstände des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und des Ausführungsgesetzes zum BGB zu beachten (siehe Art.
47 AGBGB
·
0,50 m Abstand von der Grundstücksgrenze bis zu einer
Höhe von 2,00 m und
·
2,00 m Abstand von der Grundstücksgrenze über einer
Höhe von 2,00 m).
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen
Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke)
ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4
(Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer
Regenwassersammelanlage und - bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei
Garagen - eine Begrünung vorzusehen.