Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Von dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Salim Habash, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 27.02.2017, wird zu­stimmend Kenntnis genommen.

 

Das Vorhaben entspricht wegen geringfügiger Überschreitung der Baugrenzen und anderer Dachneigung (bestandsbedingt) nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 11 / STOCKDORF.

 

Die Befreiungen gemäß § 31 Abs. 2 BauGB werden befürwortet, da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Es gibt bereits zwei Anbauten außerhalb der Baugrenzen (Fl.Nr. 1734 / 38 und 1734 / 32)

 

Einfriedungen sind als Holz-, Maschendraht- oder Metallzaun bis max. 1,30 m Höhe,
Hecken bis zu einer Höhe von 1,80 m zulässig.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versi­ckern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammel­anlage und bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung vor­zusehen.

 

Hinweis für Landratsamt:

Die Aufenthaltsraumqualität im Dachgeschoß ist zu überprüfen.

Die Dachgaube ist gestalterisch zu überprüfen.