Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Von dem Baumfällantrag des Antragstellers mit
Eingangsstempel der Gemeinde vom 23.03.2017,
wird ablehnend Kenntnis genommen.
Das Vorhaben entspricht wegen Fällung eines „zu erhaltenden“ festgesetzten
Baumes nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 119 / GAUTING.
Die erforderliche Befreiung gemäß § 31 Abs. 2
BauGB wird nicht befürwortet.