Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Meiler


Beschluss:

 

Zu dem Antrag auf Errichtung einer Werbeanlage nach den Plänen des Antragstellers, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 28.03.2017, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erklärt.

 

Das Vorhaben entspricht wegen Überschreitung der maximalen Höhe der Werbeanlage über der Straßenoberkante mit 7,60 m nicht den Festsetzungen der Werbeanlagensatzung der Gemeinde Gauting vom 18.02.2015. Die zulässige Grenzhöhe wird um 3,60 m überschritten.

Eine Abweichung gem. § 4 der Werbeanlagensatzung i. V. m. Art. 63 Abs. 3 BayBO wird befürwortet, da diese Werbeanlage ausschließlich in die Bahnfläche wirkt und somit keine negative Wirkung auf den innerörtlichen Bereich ausübt. Es gibt bereits eine Werbeanlage an der Ostfassade in einer Höhe von über 4,00 m.