Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger

Wortmeldung: GR Meiler


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen des Architekten Burkhard Reineking, mit Eingangsstempel der Gemeinde vom 28.03.2017, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.

 

Die Landschaftsverträglichkeit sowie die Privilegierung sind durch das Landratsamt mit seinen Fachbehörden zu überprüfen.

 

Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu versi­ckern.

 

Zum Schutz des Baumbestandes generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen, Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.

 

Die Gemeinde empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Nebengebäuden, eine Begrünung vorzusehen.

 

Abstimmung Ortstermin      Ja 2 Nein 11

 

Bestehender Freisitz                        Ja 11 Nein 2

Unterstand                             Ja 11 Nein 2

Beachvolleyballfelder           Ja 12 Nein 1