Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0

Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger


Beschluss:

 

Zu dem Bauantrag nach den Plänen der Fa. Achim Hegger Lichtwerbung GmbH, mit Eingangs­stempel der Gemeinde vom 06.03.2017, wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.

 

Das Vorhaben entspricht dem Bebauungsplan Nr. 6 / GAUTING, da hier nur Baulinien vorgegeben sind und dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 132 / GAUTING.

 

Das Vorhaben entspricht der Werbeanlagensatzung der Gemeinde Gauting vom

18. Februar 2015.