Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen der Fa. Achim Hegger Lichtwerbung GmbH, mit Eingangsstempel
der Gemeinde vom 06.03.2017, wird das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erklärt.
Das Vorhaben
entspricht dem Bebauungsplan Nr. 6 / GAUTING, da hier nur Baulinien vorgegeben
sind und dem in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 132 / GAUTING.
Das Vorhaben entspricht der Werbeanlagensatzung der Gemeinde Gauting vom
18. Februar 2015.