Einführung und Sachvortrag: Erste Bürgermeisterin Frau Dr. Kössinger
Beschluss:
Zu dem Bauantrag nach den Plänen der trp architekten PartGmbB , mit Eingangsstempel
der Gemeinde vom 23.03.2017, wird das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erklärt.
Anfallendes Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen
Grundstück zu versickern.
Zum Schutz des Baumbestandes
generell (Baugrundstück und Nachbargrundstücke) ist die Einhaltung der Normen
und Auflagen der DIN 18920 und der RAS-LP4 (Schutz von Bäumen,
Vegetationsbeständen usw. bei Baumaßnahmen) anzuordnen.
Die Gemeinde
empfiehlt zur Gartenbewässerung den Einbau einer Regenwassersammelanlage und
bei geeigneter Dachneigung, insbesondere bei Garagen, eine Begrünung
vorzusehen.